0520 – Grundlagen der Einkommensberechnung
Version: 1.0
Stand: 30.07.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Einkommensberechnung, unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen, Leistungsfähigkeit, Einkünfte, Abzüge, OLG-Leitlinien
Frage
Welche Grundsätze gelten für die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens?
Kurzantwort
Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens bildet die Grundlage jeder Unterhaltsberechnung. Ziel ist die Feststellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die Wissensdatenbank erläutert die Grundstruktur der Einkommensprüfung und die hierbei zu beachtenden Grundsätze. Für die konkrete Berechnung empfiehlt sich der Einsatz eines aktuellen spezialisierten Berechnungsprogramms.
Erläuterung
Die Einkommensberechnung dient ausschließlich der Feststellung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Ausgangspunkt sind stets die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelfalls.
Dabei ist nicht entscheidend, ob der Unterhaltspflichtige Arbeitnehmer, Beamter, Rentner oder selbstständig tätig ist. Maßgeblich ist allein, welche Einkünfte tatsächlich erzielt werden und welche unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Abzüge zu berücksichtigen sind.
Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:
- Ermittlung der unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte,
- Berücksichtigung der unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Abzüge.
Zu den Einkünften können beispielsweise Erwerbseinkommen, Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder ein Wohnvorteil gehören. Welche Einkünfte im Einzelfall zu berücksichtigen sind, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen.
Ebenso sind die unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Abzüge zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, angemessene Aufwendungen für die Altersvorsorge sowie weitere unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähige Aufwendungen.
Der Unterschied zwischen nichtselbstständig und selbstständig tätigen Unterhaltspflichtigen liegt regelmäßig nicht in den unterhaltsrechtlichen Grundsätzen, sondern in der Ermittlung und dem Nachweis der Einkünfte und Aufwendungen. Während sich bei Arbeitnehmern viele Angaben bereits aus der Lohnabrechnung ergeben, sind bei Selbstständigen regelmäßig weitergehende Unterlagen erforderlich. Ein Steuerbescheid allein genügt hierfür in der Regel nicht.
Auch bei selbstständig tätigen Unterhaltspflichtigen sind angemessene Aufwendungen für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge grundsätzlich zu berücksichtigen.
Die konkrete Einkommensberechnung richtet sich nach den jeweils geltenden Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Frühere Versionen von ULLA enthielten ein eigenes Berechnungsmodul. Aufgrund der fortlaufenden Änderungen der Düsseldorfer Tabelle, der Leitlinien der Oberlandesgerichte sowie der Rechtsprechung haben sich heute spezialisierte Berechnungsprogramme etabliert, die diese Aufgabe umfassend übernehmen.
Die Wissensdatenbank beschränkt sich daher bewusst auf die Darstellung der fachlichen Grundlagen und der unterhaltsrechtlichen Zusammenhänge. Ziel ist das Verständnis der Methodik der Einkommensprüfung, nicht die Durchführung einer vollständigen Berechnung.
Hinweise
- Maßgeblich ist stets das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen.
- Ein Steuerbescheid allein reicht regelmäßig nicht aus.
- Auch bei Selbstständigen sind Krankenversicherung, Pflegeversicherung und angemessene Altersvorsorge grundsätzlich zu berücksichtigen.
- Die Einkommensberechnung bildet die Grundlage für die Prüfung der Leistungsfähigkeit und die weiteren unterhaltsrechtlichen Berechnungsschritte.
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