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0760 – Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch – Überblick
Dokument-Nr.: 0760
Kategorie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch
Version: 1.0
Stand: 13.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, § 1605 BGB, Auskunft, Auskunftspflicht, Anspruchsübergang, außergerichtliche Auskunft, gerichtliche Durchsetzung, Auskunftsbeschluss, Bezifferung
Frage
Was ist der zivilrechtliche Auskunftsanspruch und wie wird er geltend gemacht?
Kurzantwort
Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch dient dazu, die Informationen zu erhalten, die für die Prüfung und Berechnung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich sind.
Im Verwandtenunterhalt ergibt sich der Auskunftsanspruch insbesondere aus § 1605 BGB.
Für den Leistungsträger ist zu unterscheiden, ob ein eigener öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch genutzt werden kann oder der zivilrechtliche Auskunftsanspruch maßgeblich ist.
Die Wissensdatenbank begleitet den Bearbeitungsweg vom Übergang und der außergerichtlichen Geltendmachung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs über seine gerichtliche Durchsetzung bis zur Bezifferung des Unterhalts nach erteilter Auskunft.
Erläuterung
Die Höhe eines Unterhaltsanspruchs kann regelmäßig erst beurteilt werden, wenn die hierfür maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sind.
Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch dient deshalb der Beschaffung der Informationen, die zur Feststellung und Berechnung des Unterhalts benötigt werden.
Die Auskunft und die dazugehörigen Belege bilden die Grundlage für die anschließende unterhaltsrechtliche Prüfung.
Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung durch einen Leistungsträger ist dabei zwischen dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und den gesetzlich vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Auskunftsansprüchen zu unterscheiden.
Welcher Auskunftsweg im konkreten Verfahren maßgeblich ist, richtet sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und Bearbeitungssituation.
Übergang des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
0750 – Übergang des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
Das Dokument behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen der zivilrechtliche Auskunftsanspruch zusammen mit dem Unterhaltsanspruch auf den Leistungsträger übergeht.
Außergerichtliche Geltendmachung
0751 – Außergerichtliche Geltendmachung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
Das Dokument behandelt die außergerichtliche Geltendmachung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs und damit den ersten Schritt zur Erlangung der für die Unterhaltsprüfung erforderlichen Informationen.
Gerichtliche Durchsetzung
Wird die verlangte Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt, kann die gerichtliche Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs erforderlich werden.
0752 – Gerichtliche Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
Behandelt die gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs.
0753 – Auskunftsbeschluss und zwangsweise Durchsetzung
Behandelt die weitere Durchsetzung, wenn bereits ein gerichtlicher Auskunftsbeschluss vorliegt und die geschuldete Auskunft dennoch nicht erteilt wird.
Bezifferung des Unterhalts nach erteilter Auskunft
0754 – Bezifferung des Unterhalts nach erteilter Auskunft
Nach Eingang einer vollständigen Auskunft können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgewertet werden.
Auf dieser Grundlage kann der Unterhaltsanspruch geprüft, berechnet und gegebenenfalls beziffert werden.
Damit führt das Auskunftsverfahren in die weitere Unterhaltsbearbeitung.
Schema zum zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
0755 – Schema: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB
Das Schema stellt den Bearbeitungsweg des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs übersichtlich dar.
Es dient als praktische Orientierung vom Auskunftsverlangen über eine gegebenenfalls erforderliche gerichtliche Durchsetzung bis zur weiteren Bearbeitung nach Eingang der Auskunft.
Zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch
0756 – Zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch im Vergleich
Das Dokument stellt beide Auskunftswege gegenüber und erläutert deren unterschiedliche Funktion innerhalb der Unterhaltsbearbeitung.
Orientierung
Dokument 0760 – Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch – Überblick dient als zentraler Einstieg in den gesamten Themenbereich.
Die Dokumente 0750 bis 0756 begleiten die Bearbeitung vom Übergang des Auskunftsanspruchs über die außergerichtliche Geltendmachung und die gerichtliche Durchsetzung bis zur Bezifferung des Unterhalts nach erteilter Auskunft.
Für einen schnellen Überblick über den Bearbeitungsweg steht zusätzlich das Schema 0755 zur Verfügung.
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0898 – Schema – Forderungsmanagement im Überblick
Dokument-Nr.: 0898
Kategorie: Forderungsmanagement
Version: 1.0
Stand: 13.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Schema, Forderungsmanagement, Unterhaltsforderung, Forderungsüberwachung, Ratenzahlung, Niederschlagung, Erlass, Verjährung, Verwirkung, Fristenüberwachung
Frage
Wie sieht der Bearbeitungsablauf im Forderungsmanagement aus?
Kurzantwort
Das Schema stellt den Bearbeitungsweg einer bestehenden Unterhaltsforderung von der Feststellung und Bezifferung über die laufende Überwachung und weitere Einziehung bis zur haushaltsrechtlichen Behandlung und zum Abschluss der Forderung dar.
Verwirkung und Verjährung sind während der gesamten Bearbeitungsdauer zu überwachen.
Erläuterung
Nach Feststellung und Bezifferung einer Unterhaltsforderung beginnt das Forderungsmanagement.
Die Forderung und die Zahlungseingänge sind laufend zu überwachen. Erfolgen Zahlungen, werden diese verbucht und eine verbleibende Restforderung weiter überwacht.
Bleiben Zahlungen ganz oder teilweise aus, ist die weitere Einziehung der Forderung zu prüfen. Hierzu können insbesondere weitere Einziehungsmaßnahmen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung gehören.
Ist eine Forderung derzeit nicht realisierbar, ist zu prüfen, ob eine haushaltsrechtliche Behandlung der Forderung erforderlich ist. Hierfür kommen insbesondere die befristete oder unbefristete Niederschlagung in Betracht. Liegen die Voraussetzungen für einen Erlass vor, kann die Forderung erlassen werden.
Während des gesamten Bearbeitungsablaufs sind Verwirkung und Verjährung fortlaufend zu beachten und die maßgeblichen Fristen zu überwachen.
Die eigentliche Kosteneinziehung und erforderliche Vollstreckungsmaßnahmen werden gesondert im Bereich Kosteneinziehung behandelt.
Schema
Weiterführende Wissensdokumente
0566 – Ratenzahlungsvereinbarung
0567 – Überwachung der Unterhaltsforderung
0568 – Information der Beteiligten
0880 – Haushaltsrechtliche Behandlung von Forderungen
0881 – Befristete Niederschlagung
0882 – Unbefristete Niederschlagung
0883 – Erlass einer Forderung
0899 – Forderungsmanagement – Überblick
0900 – Verwirkung und Verjährung
0901 – Verwirkung
0902 – Verjährung
0903 – Verjährungsfristen
0904 – Hemmung und Neubeginn der Verjährung
0905 – Schema-Verjährungsrechner – Fristenüberwachung
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0899 – Forderungsmanagement – Überblick
Dokument-Nr.: 0899
Kategorie: Forderungsmanagement
Version: 1.0
Stand: 13.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Forderungsmanagement, Unterhaltsforderung, Forderungsüberwachung, Ratenzahlung, Niederschlagung, Erlass, Verwirkung, Verjährung, Fristenüberwachung
Frage
Was umfasst das Forderungsmanagement bei Unterhaltsforderungen und welche Wissensdokumente stehen hierfür zur Verfügung?
Kurzantwort
Das Forderungsmanagement umfasst die laufende Bearbeitung und Überwachung einer festgestellten Unterhaltsforderung.
Hierzu gehören insbesondere die Überwachung der Forderung, der Umgang mit Ratenzahlungen, die Information der Beteiligten, die haushaltsrechtliche Behandlung nicht oder derzeit nicht realisierbarer Forderungen sowie die Überwachung von Verwirkung und Verjährung.
Die Wissensdatenbank enthält hierzu weiterführende Dokumente für die einzelnen Bearbeitungsschritte.
Erläuterung
Mit der Feststellung und Geltendmachung einer Unterhaltsforderung ist die Bearbeitung nicht abgeschlossen.
Eine bestehende Forderung muss während ihrer gesamten Laufzeit überwacht werden. Dabei ist insbesondere festzustellen, ob und in welchem Umfang Zahlungen erfolgen, welche Restforderung besteht und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Zum Forderungsmanagement gehört auch der Umgang mit Forderungen, die nicht sofort vollständig erfüllt werden. Hierzu können insbesondere Ratenzahlungsvereinbarungen sowie – bei nicht oder derzeit nicht realisierbaren Forderungen – haushaltsrechtliche Maßnahmen gehören.
Von besonderer Bedeutung ist während der gesamten Bearbeitung die Überwachung von Verwirkung und Verjährung. Bestehende Forderungen und maßgebliche Fristen müssen deshalb nachvollziehbar überwacht werden.
Laufende Bearbeitung und Überwachung
0566 – Ratenzahlungsvereinbarung
Behandelt den Umgang mit vereinbarten Ratenzahlungen.
0567 – Überwachung der Unterhaltsforderung
Beschreibt die laufende Überwachung einer bestehenden Unterhaltsforderung.
0568 – Information der Beteiligten
Behandelt die Information der Beteiligten im weiteren Bearbeitungsverlauf.
Haushaltsrechtliche Behandlung von Forderungen
0880 – Haushaltsrechtliche Behandlung von Forderungen
Gibt einen Überblick über die haushaltsrechtliche Behandlung bestehender Forderungen.
0881 – Befristete Niederschlagung
Behandelt die befristete Niederschlagung einer Forderung.
0882 – Unbefristete Niederschlagung
Behandelt die unbefristete Niederschlagung einer Forderung.
0883 – Erlass einer Forderung
Behandelt den Erlass einer Forderung.
Verwirkung, Verjährung und Fristenüberwachung
0900 – Verwirkung und Verjährung
Gibt einen Überblick über Verwirkung und Verjährung bei Unterhaltsforderungen.
0901 – Verwirkung
Behandelt die Voraussetzungen und Auswirkungen der Verwirkung.
0902 – Verjährung
Behandelt die Verjährung von Unterhaltsforderungen.
0903 – Verjährungsfristen
Behandelt die für die Forderungsbearbeitung maßgeblichen Verjährungsfristen.
0904 – Hemmung und Neubeginn der Verjährung
Behandelt Vorgänge, die Einfluss auf den Lauf der Verjährungsfrist haben.
0905 – Schema-Verjährungsrechner – Fristenüberwachung
Unterstützt die praktische Bestimmung und Überwachung der maßgeblichen Verjährungsfristen.
Orientierung
Dokument 0899 dient als zentraler Einstieg in den Bereich Forderungsmanagement.
Die weiterführenden Wissensdokumente begleiten die Bearbeitung einer bestehenden Forderung von der laufenden Überwachung über besondere haushaltsrechtliche Maßnahmen bis zur Verwirkungs-, Verjährungs- und Fristenkontrolle.
Die eigentliche Kosteneinziehung und gegebenenfalls erforderliche Vollstreckungsmaßnahmen werden gesondert im Bereich Kosteneinziehung behandelt.
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0570 – Berechnung des Unterhalts – Überblick
Dokument-Nr.: 0570
Kategorie: Berechnung Unterhalt
Version: 1.0
Stand: 13.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Unterhaltsberechnung, Berechnung Unterhalt, Leistungsfähigkeit, Vergleichsberechnung, Mangelfall, Unterhaltsforderung, Bearbeitungsablauf
Frage
Wie erfolgt die Berechnung des Unterhalts und welche weiteren Bearbeitungsschritte schließen sich daran an?
Kurzantwort
Die Berechnung des Unterhalts erfolgt auf Grundlage der zuvor ermittelten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten.
Dabei werden insbesondere der unterhaltsrechtliche Bedarf, das anrechenbare Einkommen und die Leistungsfähigkeit geprüft. Das Ergebnis der Berechnung bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung und die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs.
Die Wissensdatenbank enthält hierzu sowohl Dokumente zu einzelnen Berechnungs- und Bearbeitungsschritten als auch Schemata, die den gesamten Arbeitsablauf darstellen.
Erläuterung
Die Unterhaltsberechnung ist kein isolierter Arbeitsschritt. Sie ist Bestandteil eines zusammenhängenden Bearbeitungsablaufs, der mit der Ermittlung der notwendigen Informationen beginnt und bis zur Feststellung und Geltendmachung der Forderung reicht.
Vor der Berechnung müssen die für den Unterhaltsanspruch maßgeblichen Tatsachen festgestellt werden. Hierzu gehören insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte.
Auf dieser Grundlage ist zu prüfen,
- welcher Unterhaltsbedarf besteht,
- welches Einkommen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen ist,
- welche Abzüge anzuerkennen sind,
- welcher Selbstbehalt maßgeblich ist,
- ob Leistungsfähigkeit besteht,
- und in welcher Höhe Unterhalt verlangt werden kann.
Je nach Fallgestaltung können weitere Berechnungen erforderlich sein, insbesondere Vergleichs- oder Mangelfallberechnungen.
Mit der Berechnung ist die Bearbeitung jedoch noch nicht abgeschlossen. Das festgestellte Ergebnis muss anschließend in eine konkrete Forderung umgesetzt und gegenüber der unterhaltspflichtigen Person geltend gemacht werden.
Dokumente zur Berechnung und weiteren Bearbeitung
0551 – Vergleichsberechnung nach dem SGB II
Behandelt die Vergleichsberechnung im Bereich des SGB II.
0552 – Vergleichsberechnung nach dem SGB XII
Behandelt die Vergleichsberechnung im Bereich des SGB XII.
0560 – Verfahren nach Feststellung der Leistungsfähigkeit
Beschreibt die weitere Bearbeitung, nachdem die Leistungsfähigkeit festgestellt wurde.
0561 – Mangelfall
Behandelt die Besonderheiten eines Mangelfalls.
0562 – Mangelfallberechnung
Beschreibt die Durchführung der Berechnung im Mangelfall.
0563 – Vorabmitteilung an die unterhaltspflichtige Person
Behandelt den Bearbeitungsschritt vor der weiteren Geltendmachung.
0564 – Übergangsanzeige und Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs
Beschreibt die Übergangsanzeige und die Geltendmachung des ermittelten Unterhaltsanspruchs.
0565 – Nachwirkungen der Übergangsanzeige
Behandelt die weitere Bearbeitung und die Wirkungen nach erfolgter Übergangsanzeige.
Schemata zum Bearbeitungsablauf
Ergänzend stehen drei aufeinander aufbauende Bearbeitungsschemata zur Verfügung:
0571 – Bearbeitungsschema 1 – Von der Auskunft zur Berechnung
Zeigt den Bearbeitungsweg von der vorliegenden Auskunft bis zur Unterhaltsberechnung.
0572 – Bearbeitungsschema 2 – Eigene Ermittlungen
Zeigt den Bearbeitungsweg, wenn die notwendigen Informationen nicht vollständig vorliegen und eigene Ermittlungen erforderlich sind.
0573 – Bearbeitungsschema 3 – Von der Berechnung zur Forderung
Zeigt den weiteren Bearbeitungsweg vom Ergebnis der Unterhaltsberechnung bis zur Forderung.
Orientierung
Dokument 0570 dient als zentraler Einstieg in den Bereich Berechnung Unterhalt.
Für einzelne fachliche Fragen sind die jeweiligen Spezialdokumente heranzuziehen. Für einen Überblick über den gesamten praktischen Bearbeitungsablauf stehen die Dokumente 0571 bis 0573 zur Verfügung.
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0037 – Was ist ULLA?
Dokument-Nr.: 0037
Kategorie: Wissensdatenbank – Grundlagen
Version: 1.0
Stand: 12.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: ULLA, Was ist ULLA, Unterhalt leicht und locker angewandt, Microsoft Access, Access Runtime, Unterhalt, Unterhaltsbearbeitung, Fallbearbeitung, Schriftverkehr, e-Akte, Wissensdatenbank, Fachwissen, MWPKomSoft, Martin Gensert
Frage
Was ist ULLA und was bedeutet der Name ULLA?
Kurzantwort
ULLA ist eine von Martin Gensert entwickelte, auf Microsoft Access basierende Anwendung für die praktische Bearbeitung von Unterhaltsfällen bei Leistungsträgern.
Der Name ULLA steht für:
U – Unterhalt
L – leicht
L – locker
A – angewandt
ULLA = Unterhalt leicht und locker angewandt.
Der Name beschreibt zugleich die Philosophie der Anwendung: Komplexe Unterhaltsbearbeitung soll durch klare Arbeitsabläufe, einmalige Datenerfassung und praxisgerechte Unterstützung leichter handhabbar werden.
ULLA kann mit der kostenlosen Microsoft Access Runtime betrieben werden. Eine Vollversion von Microsoft Access ist für den normalen Betrieb nicht erforderlich.
ULLA ist kein Unterhaltsberechnungsprogramm und kein Ersatz für ein Fachverfahren. Die Anwendung unterstützt die tägliche Sachbearbeitung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Unterhaltsfällen.
Dazu verbindet ULLA Fallbearbeitung, Schriftverkehr, e-Akte, Leistungsaufstellungen, Einnahmeverwaltung, Kosteneinziehung, Auswertungen, Fachaufsicht und umfangreiches Fachwissen in einer gemeinsamen Arbeitsumgebung.
Ein wesentliches Grundprinzip lautet:
Daten möglichst nur einmal erfassen und anschließend überall dort weiterverwenden, wo sie benötigt werden.
ULLA ist deshalb mehr als eine Sammlung von Formularen oder eine Datenbank. Die Anwendung verbindet Software, praktische Arbeitsabläufe und jahrzehntelange Erfahrung in der Unterhaltsbearbeitung.
Erläuterung
Was bedeutet der Name ULLA?
Der Name ULLA entstand aus dem Grundgedanken der Anwendung:
Unterhalt leicht und locker angewandt.
„Leicht und locker“ bedeutet dabei nicht, dass Unterhaltsrecht einfach wäre.
Unterhaltsrecht und Unterhaltsheranziehung sind fachlich anspruchsvoll. Gerade deshalb soll ULLA dem Sachbearbeiter möglichst viele organisatorische, technische und wiederkehrende Arbeiten abnehmen und komplexe Arbeitsabläufe übersichtlich strukturieren.
Der Name bringt damit die Philosophie von ULLA auf den Punkt:
Komplexes Unterhaltsrecht bleibt komplex – seine praktische Anwendung muss es nicht unnötig sein.
ULLA basiert auf Microsoft Access
ULLA wurde auf Basis von Microsoft Access entwickelt.
Für den normalen Einsatz ist jedoch keine kostenpflichtige Access-Vollversion erforderlich. ULLA kann mit der von Microsoft bereitgestellten Access Runtime betrieben werden.
Die Runtime stellt die technische Umgebung zur Verfügung, die zum Ausführen der Anwendung benötigt wird. Der Anwender arbeitet mit der von ULLA bereitgestellten Benutzeroberfläche und benötigt keine Kenntnisse in der Entwicklung von Access-Datenbanken.
ULLA verbindet damit die Möglichkeiten einer relationalen Datenbank mit einer speziell auf die praktische Unterhaltsbearbeitung zugeschnittenen Arbeitsumgebung.
ULLA ist aus der Praxis entstanden
ULLA wurde nicht als theoretisches Softwareprojekt entwickelt.
Die Anwendung entstand unmittelbar aus der praktischen Bearbeitung von Unterhaltsfällen. Ausgangspunkt waren immer wiederkehrende Probleme des Arbeitsalltags: Daten mussten mehrfach erfasst, Schreiben erstellt, Fristen überwacht, Unterlagen verwaltet, Zahlungen verfolgt und Bearbeitungsstände nachvollzogen werden.
ULLA wurde entwickelt, um diese Arbeiten zu strukturieren und miteinander zu verbinden.
Die Anwendung orientiert sich deshalb konsequent an den tatsächlichen Arbeitsabläufen einer Unterhaltsstelle.
ULLA ersetzt nicht die Entscheidung des Sachbearbeiters
Unterhaltsfälle lassen sich nicht allein durch ein Computerprogramm entscheiden.
Einkommen müssen bewertet, Sachverhalte eingeordnet, rechtliche Voraussetzungen geprüft und die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden.
ULLA soll diese fachliche Entscheidung nicht ersetzen.
Die Anwendung stellt vielmehr Informationen, Schreiben, Arbeitsabläufe und Werkzeuge bereit, die der Sachbearbeiter für seine Arbeit benötigt.
Der Grundgedanke lautet:
Die Software unterstützt die Sachbearbeitung – die fachliche Entscheidung trifft der Mensch.
ULLA ist kein Unterhaltsberechnungsprogramm
Die eigentliche mathematische Unterhaltsberechnung steht bei ULLA nicht im Mittelpunkt.
Hierfür können spezialisierte Berechnungsprogramme eingesetzt werden.
ULLA konzentriert sich auf die Bereiche vor und nach der eigentlichen Berechnung:
Sachverhalt ermitteln, Auskünfte anfordern, Unterlagen verwalten, Schriftverkehr erstellen, Forderungen dokumentieren, Zahlungen verfolgen, Vorgänge abschließen und die Bearbeitung nachvollziehbar halten.
Gerade diese Arbeiten machen einen erheblichen Teil der täglichen Unterhaltssachbearbeitung aus.
Einmalige Datenerfassung
Ein zentrales Prinzip von ULLA ist die einmalige Datenerfassung.
Informationen, die bereits im Fall vorhanden sind, sollen nicht für jedes Schreiben oder jeden weiteren Bearbeitungsschritt erneut eingegeben werden.
Bereits erfasste Daten werden überall dort weiterverwendet, wo sie benötigt werden.
Dadurch werden
- Mehrfacheingaben vermieden,
- Fehlerquellen reduziert,
- Bearbeitungszeiten verkürzt und
- einheitliche Arbeitsabläufe unterstützt.
Dieses Prinzip zieht sich durch die gesamte Anwendung.
Schriftverkehr als Bestandteil der Fallbearbeitung
ULLA enthält umfangreichen Schriftverkehr für die unterschiedlichen Phasen der Unterhaltsbearbeitung.
Die Schreiben stehen nicht isoliert neben dem Fall, sondern greifen auf die bereits vorhandenen Falldaten zurück und sind Bestandteil des jeweiligen Bearbeitungsablaufs.
ULLA unterstützt damit beispielsweise die Bearbeitung von
- Auskunftsverfahren,
- Anspruchsübergängen,
- Unterhaltsforderungen,
- Widerspruchs- und gerichtlichen Verfahren,
- Zahlungsangelegenheiten,
- Kosteneinziehung und
- dem Abschluss von Forderungen.
Die elektronische Akte
ULLA verfügt über eine integrierte e-Akte.
Dokumente werden dem jeweiligen Fall zugeordnet und können unmittelbar aus der Fallbearbeitung heraus aufgerufen werden.
Intern erzeugte Schreiben und extern eingegangene Unterlagen werden dadurch mit der eigentlichen Sachbearbeitung verbunden.
Die e-Akte ist somit nicht lediglich ein Ablageort, sondern Bestandteil des gesamten Arbeitsprozesses.
Leistungsaufstellungen und Forderungen
ULLA unterstützt die Erstellung nachvollziehbarer Leistungsaufstellungen und die Dokumentation von Forderungen.
Gerade bei länger laufenden Fällen muss jederzeit nachvollziehbar sein,
für welchen Zeitraum Leistungen erbracht wurden,
welche Forderungen entstanden sind,
welche Zahlungen eingegangen sind
und
welche Beträge noch offenstehen.
Diese Informationen stehen für die laufende Sachbearbeitung ebenso zur Verfügung wie für gerichtliche Verfahren und die spätere Kosteneinziehung.
Einnahmeverwaltung und Kosteneinziehung
Die Bearbeitung endet nicht mit der Feststellung einer Unterhaltsforderung.
Zahlungseingänge müssen erfasst, Forderungen fortgeschrieben und gegebenenfalls weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
ULLA unterstützt deshalb auch die Einnahmeverwaltung und Kosteneinziehung.
Ein Unterhaltsfall kann damit von der ersten Sachverhaltsermittlung bis zur vollständigen Erledigung einer Forderung innerhalb eines zusammenhängenden Systems begleitet werden.
Auswertungen und Fachaufsicht
ULLA unterstützt nicht nur die einzelne Sachbearbeitung.
Die vorhandenen Daten können auch für Auswertungen, Controlling und Fachaufsicht genutzt werden.
Damit werden einmal erfasste Falldaten zugleich für Steuerungs-, Kontroll- und Leitungsaufgaben nutzbar.
ULLA und Fachwissen
Ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzepts ist die ULLA-Wissensdatenbank.
Sie enthält Fachinformationen zu den für die Unterhaltsbearbeitung relevanten Bereichen, insbesondere
- Rechtsgrundlagen,
- Rechtsprechung,
- Anspruchsübergang,
- Auskunft,
- Unterhaltsprüfung,
- Verfahrensabläufe,
- gerichtliche Verfahren,
- Kosteneinziehung und
- praktische Bearbeitungshinweise.
Damit wird nicht nur Software bereitgestellt. ULLA verbindet die technische Fallbearbeitung mit dem für die Bearbeitung erforderlichen Fach- und Praxiswissen.
Mehr als 30 Jahre Praxiserfahrung
In ULLA steckt die Erfahrung aus mehr als drei Jahrzehnten praktischer Unterhaltsbearbeitung.
Viele Funktionen entstanden, weil sich im Arbeitsalltag konkrete Probleme zeigten, für die praktikable Lösungen benötigt wurden.
Deshalb steht bei ULLA nicht die technische Frage im Vordergrund:
„Was kann eine Datenbank?“
Entscheidend ist vielmehr:
„Was braucht ein Sachbearbeiter, um einen Unterhaltsfall fachlich und organisatorisch sicher bearbeiten zu können?“
Weiterführende Informationen zu ULLA
Dieses Dokument gibt einen grundlegenden Überblick über ULLA. Zu einzelnen Bereichen stehen weitere Wissensdokumente zur Verfügung.
Person, Entstehung und Philosophie
Die Dokumente 0001 bis 0020 behandeln die Person Martin Gensert, die Entstehung und Entwicklung von ULLA sowie die Grundsätze, auf denen die Anwendung und die praktische Arbeitsweise beruhen.
Hierzu gehören insbesondere Themen wie praktische Erfahrung, Standardisierung von Arbeitsabläufen, Qualitätssicherung, Fachaufsicht und die Verantwortung der Sachbearbeitung.
Ergänzend beschreibt:
0036 – Die Entstehung der ULLA-Methode
die Entwicklung der Arbeitsweise, die ULLA zugrunde liegt.
Lizenz, Bestellung und Support
Für die organisatorische und praktische Nutzung von ULLA stehen folgende Wissensdokumente zur Verfügung:
0090 – Welche Lizenzmodelle gibt es?
0091 – Welche Bestellmöglichkeiten gibt es?
0092 – Wie erfolgt die Freischaltung?
0093 – Welche Supportmöglichkeiten gibt es?
0094 – Welche Schulungsangebote gibt es?
0095 – Wie erhalte ich Updates?
Was ULLA nicht ist
ULLA ist
kein Ersatz für den Sachbearbeiter,
kein automatisches Entscheidungssystem,
kein reines Unterhaltsberechnungsprogramm
und
kein Ersatz für das vorhandene Fachverfahren.
ULLA ergänzt bestehende Strukturen dort, wo Unterhaltswissen, praktische Fallbearbeitung und Arbeitsorganisation zusammenkommen.
Praxisgrundsatz
ULLA bedeutet „Unterhalt leicht und locker angewandt“.
Der Name beschreibt den Anspruch der Anwendung: Die Komplexität des Unterhaltsrechts wird nicht verharmlost – aber seine praktische Bearbeitung soll strukturiert, nachvollziehbar und möglichst einfach handhabbar sein.
ULLA verbindet dazu Unterhaltspraxis, Arbeitsorganisation und Fachwissen in einem auf Microsoft Access basierenden System, das mit der Access Runtime betrieben werden kann.
Dabei bleibt das wichtigste Prinzip erhalten:
ULLA soll den Sachbearbeiter nicht ersetzen, sondern ihm die Arbeit abnehmen, die ein System übernehmen kann, damit mehr Zeit für die eigentliche fachliche Entscheidung bleibt.
Kurz gesagt: ULLA – Unterhalt leicht und locker angewandt.
ULLA – ein starkes Stück Unterhalt.