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0586 – Ausbildungsunterhalt
Version: 1.0
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Stand: 05.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Ausbildungsunterhalt, Volljährigkeit, Unterhaltsbedürftigkeit, Ausbildung, Schule, Erwerbstätigkeit, Eltern, Fragebogen
Frage
Wie wird die Unterhaltsbedürftigkeit volljähriger Kinder beim Ausbildungsunterhalt geprüft?
Kurzantwort
Vor der Geltendmachung von Ausbildungsunterhalt ist die Unterhaltsbedürftigkeit des volljährigen Kindes umfassend zu prüfen. Hierfür stellt ULLA einen standardisierten einseitigen Fragebogen zur Unterhaltsbedürftigkeit sowie einen ergänzenden Fragebogen zu den Eltern zur Verfügung.
Erläuterung
Mit Eintritt der Volljährigkeit ändern sich die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs grundlegend. Das volljährige Kind ist verpflichtet, an der Aufklärung seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse mitzuwirken.
Zur Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit sind insbesondere Angaben erforderlich über
- den bisherigen Schulbesuch,
- absolvierte Berufsausbildungen,
- bisherige Erwerbstätigkeiten,
- Zeiten ohne Ausbildung oder Beschäftigung,
- gesundheitliche Einschränkungen,
- sowie weitere Umstände, die für die Beurteilung der Unterhaltsbedürftigkeit von Bedeutung sind.
Da mit Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig sind, müssen außerdem deren Personalien und aktuelle Anschriften bekannt sein.
Praxishinweis
ULLA stellt für diese Sachverhaltsaufklärung zwei aufeinander abgestimmte Formulare zur Verfügung.
Der einseitige Fragebogen zur Unterhaltsbedürftigkeit dient der Erfassung des schulischen und beruflichen Werdegangs, bisheriger Erwerbstätigkeiten sowie gesundheitlicher Einschränkungen.
Der ergänzende Fragebogen zu den Eltern dient der Erfassung der Personalien und aktuellen Anschriften beider Elternteile. Diese Angaben bilden die Grundlage für die weitere Prüfung der Unterhaltsverpflichtung.
Durch die standardisierte Erhebung aller entscheidungserheblichen Tatsachen werden Rückfragen vermieden und die Bearbeitung erheblich beschleunigt.
Hinweis ULLA
ULLA erstellt beide Fragebögen automatisch aus den bereits vorhandenen Falldaten. Dadurch werden bekannte Angaben übernommen, die Sachverhaltsaufklärung vereinheitlicht und die vollständige Dokumentation der Mitwirkung des volljährigen Kindes sichergestellt.
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0585 – Fragebogen Beistandschaft
Version: 1.0
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Stand: 05.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Beistandschaft, Jugendamt, Titel, Unterhaltstitel, Vaterschaft, Rückstände, Titelausfertigung, Einkommen, Direktzahlung
Frage
Warum sollte vor der Bearbeitung einer Unterhaltsakte eine Auskunft der Beistandschaft eingeholt werden?
Kurzantwort
Besteht oder bestand für das Kind eine Beistandschaft, verfügt das Jugendamt häufig bereits über umfangreiche Informationen zum Unterhaltspflichtigen. Die frühzeitige Abfrage verhindert Doppelarbeit, beschleunigt die Bearbeitung und ermöglicht eine vollständige Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Situation.
Erläuterung
Vor der Einleitung eigener Ermittlungen sollte geprüft werden, ob für das Kind eine Beistandschaft besteht oder bestanden hat.
Die Beistandschaft verfügt häufig bereits über wichtige Erkenntnisse, insbesondere über
- die Anerkennung der Vaterschaft,
- die Anschrift des Unterhaltspflichtigen,
- bestehende Unterhaltstitel,
- laufende Unterhaltszahlungen,
- bekannte Einkommensverhältnisse,
- bestehende Unterhaltsrückstände,
- frühere Vollstreckungsmaßnahmen,
- hinterlegte vollstreckbare Ausfertigungen,
- Hinweise auf Leistungsfähigkeit oder Leistungsunfähigkeit,
- Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse.
Diese Informationen ersparen häufig umfangreiche eigene Ermittlungen und ermöglichen eine schnelle Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Unterhaltsheranziehung.
Praxishinweis
ULLA stellt einen standardisierten Fragebogen für die Beistandschaft zur Verfügung. Dadurch werden sämtliche für die Unterhaltsbearbeitung erforderlichen Informationen in einem Arbeitsgang abgefragt.
Hierzu gehören insbesondere Angaben über
- Vaterschaftsanerkennung,
- bestehende Unterhaltstitel,
- Titulierung und Titelhöhe,
- aktuelle Leistungsfähigkeit,
- Rückstände,
- bekannte Einkommensverhältnisse,
- Direktzahlungen,
- Weiterleitung von Zahlungen,
- Hinterlegung vollstreckbarer Ausfertigungen,
- Beendigung der Beistandschaft.
Durch die standardisierte Abfrage werden Rückfragen vermieden und die Zusammenarbeit zwischen Unterhaltsstelle und Jugendamt erheblich erleichtert.
Hinweis ULLA
ULLA erstellt den Fragebogen für die Beistandschaft automatisch aus den bereits vorhandenen Falldaten. Dadurch werden Aktenzeichen, Beteiligte und bekannte Informationen übernommen und eine vollständige, einheitliche Dokumentation gewährleistet.
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0584 – Unbekannter Elternteil
Version: 1.0
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Stand: 05.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: unbekannter Elternteil, unbekannter Kindesvater, unbekannte Kindesmutter, Mitwirkung, Auskunft, One-Night-Stand, § 60 SGB I, Unterhaltsanspruch
Frage
Wie ist zu verfahren, wenn der andere Elternteil unbekannt ist oder nicht benannt werden kann?
Kurzantwort
Ist der andere Elternteil unbekannt oder kann die leistungsberechtigte Person keine ausreichenden Angaben machen, sind zunächst sämtliche zumutbaren Mitwirkungshandlungen auszuschöpfen. Hierzu gehört insbesondere eine schriftliche Befragung mit einem standardisierten Rückmeldebogen. Erst wenn feststeht, dass weitergehende Angaben tatsächlich nicht möglich sind, können unterhaltsrechtliche Maßnahmen nicht weiter verfolgt werden.
Erläuterung
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, bei der Aufklärung unterhaltsrechtlich erheblicher Sachverhalte mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere die Benennung des anderen Elternteils, soweit dies möglich und zumutbar ist.
In der Praxis treten jedoch immer wieder Fälle auf, in denen der andere Elternteil tatsächlich nicht bekannt ist oder nur sehr wenige Angaben gemacht werden können. Dies betrifft beispielsweise Situationen,
- in denen lediglich ein einmaliger persönlicher Kontakt bestand,
- in denen sich die leistungsberechtigte Person nur noch an einzelne Umstände erinnern kann,
- oder in denen der Name oder der Aufenthaltsort des anderen Elternteils unbekannt geblieben ist.
Hierzu zählen auch sogenannte One-Night-Stand-Konstellationen, bei denen keine oder nur unzureichende Angaben zur Identität des anderen Elternteils vorliegen.
In diesen Fällen sollte zunächst eine schriftliche Anhörung erfolgen. Dabei erhält die leistungsberechtigte Person Gelegenheit, sämtliche noch bekannten Informationen mitzuteilen oder nachvollziehbar zu erklären, weshalb keine weiteren Angaben möglich sind.
Hierzu können insbesondere abgefragt werden:
- Vorname,
- Nachname,
- ungefähres Alter oder Geburtsdatum,
- letzte bekannte Anschrift,
- Arbeitgeber,
- Staatsangehörigkeit,
- Kennenlernort,
- sonstige Hinweise, die zur Identifizierung beitragen können.
Soweit keinerlei Erkenntnisse vorliegen, sollte dies ausdrücklich erklärt und dokumentiert werden.
Praxishinweis
Der von ULLA bereitgestellte Rückmeldebogen ermöglicht eine strukturierte Sachverhaltsaufklärung. Gleichzeitig wird dokumentiert, dass die leistungsberechtigte Person ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist oder nachvollziehbar dargelegt hat, weshalb weitergehende Angaben nicht möglich sind.
Bestehen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben, sind diese unter Berücksichtigung der Mitwirkungspflichten und der Umstände des Einzelfalls zu prüfen.
Hinweis ULLA
ULLA stellt für diese Fallgestaltung ein standardisiertes Anschreiben mit Rückmeldebogen zur Verfügung. Dadurch wird die Mitwirkung der leistungsberechtigten Person rechtssicher dokumentiert und die Unterhaltsakte vollständig ergänzt.
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0583 – Fragebogen zur Prüfung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
Version: 1.0
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Stand: 05.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Betreuungsunterhalt, Betreuung, Kindesbetreuung, Erwerbstätigkeit, Betreuungszeiten, Kinderbetreuung
Frage
Wie unterstützt ULLA die Prüfung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt?
Kurzantwort
ULLA enthält einen speziellen Fragebogen zur Ermittlung der tatsächlichen Betreuungsverhältnisse eines Kindes. Er dient der Feststellung des zeitlichen Betreuungsumfangs sowie der hieraus resultierenden Erwerbsmöglichkeiten des betreuenden Elternteils und unterstützt damit die Prüfung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt.
Erläuterung
Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht, hängt maßgeblich von der tatsächlichen Betreuungssituation des Kindes ab.
Der in ULLA integrierte Fragebogen ermöglicht eine vollständige und strukturierte Erfassung der Betreuungsverhältnisse.
Hierzu werden insbesondere abgefragt
- Alter des Kindes,
- Betreuungszeiten an den einzelnen Wochentagen,
- Art der Betreuung (Kindergarten, Tagespflege, Hort, Schule oder sonstige Betreuung),
- Umfang einer Betreuung durch den anderen Elternteil,
- Zeiten ohne Fremdbetreuung,
- Auswirkungen der Betreuung auf die Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils,
- derzeit mögliche Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit oder keine Erwerbstätigkeit).
Die erhobenen Angaben bilden eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.
Vorteile
Der Einsatz des Fragebogens gewährleistet
- eine vollständige Erfassung der Betreuungssituation,
- eine nachvollziehbare Dokumentation der tatsächlichen Betreuungszeiten,
- eine strukturierte Grundlage für die unterhaltsrechtliche Bewertung,
- eine einheitliche Bearbeitung vergleichbarer Fälle,
- die Vermeidung von Ermittlungsdefiziten.
Praxishinweis
Gerade bei der Prüfung des Betreuungsunterhalts bestehen häufig unterschiedliche Auffassungen über den tatsächlichen Betreuungsumfang. Der standardisierte Fragebogen schafft eine nachvollziehbare Tatsachengrundlage und erleichtert die rechtliche Bewertung der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit.
Hinweis ULLA
Der Fragebogen wird unmittelbar aus dem jeweiligen Unterhaltsfall erstellt und übernimmt die bereits vorhandenen Falldaten automatisch. Dadurch wird die Sachverhaltsermittlung vereinfacht und die Betreuungssituation vollständig dokumentiert.
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0582 – Fragebogen zur Ermittlung der ehelichen bzw. nachehelichen Unterhaltsbedürftigkeit
Version: 1.0
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Stand: 05.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Bedürftigkeit, Ehezeit, Erwerbstätigkeit, Einkommensverhältnisse, eheprägende Verhältnisse
Frage
Wie unterstützt ULLA die Ermittlung der ehelichen bzw. nachehelichen Unterhaltsbedürftigkeit?
Kurzantwort
ULLA enthält einen speziellen Fragebogen zur Ermittlung der ehelichen bzw. nachehelichen Unterhaltsbedürftigkeit. Er dient der vollständigen Erfassung der eheprägenden Lebensverhältnisse und bildet die Grundlage für die Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht.
Erläuterung
Die Prüfung eines Anspruchs auf Ehegattenunterhalt unterscheidet sich grundlegend von der Berechnung des Kindesunterhalts. Maßgeblich sind insbesondere die während der Ehe bestehenden Lebensverhältnisse sowie die daraus resultierende Bedürftigkeit des anspruchstellenden Ehegatten.
Der Fragebogen unterstützt die Sachbearbeitung bei der vollständigen Ermittlung aller hierfür erforderlichen Tatsachen.
Erfasst werden insbesondere
- Dauer der Ehe,
- Zeitpunkt der Trennung und Scheidung,
- beruflicher Werdegang beider Ehegatten,
- Ausbildung und Qualifikation,
- Erwerbstätigkeit während der Ehezeit,
- Einkommensverhältnisse während der Ehe,
- Verteilung der Erwerbstätigkeit innerhalb der Ehe,
- eheprägende Verbindlichkeiten,
- gemeinsame Kinder,
- Betreuung gemeinsamer und weiterer Kinder,
- bereits bestehende Vereinbarungen über Ehegattenunterhalt,
- sonstige für die Bedürftigkeitsprüfung relevante Umstände.
Der Fragebogen ermöglicht dadurch eine umfassende Ermittlung der eheprägenden Lebensverhältnisse und erleichtert die rechtliche Prüfung eines möglichen Unterhaltsanspruchs.
Vorteile
Der Einsatz des Fragebogens gewährleistet
- eine vollständige Erfassung der ehelichen Lebensverhältnisse,
- eine strukturierte Bedürftigkeitsprüfung,
- die Vermeidung wesentlicher Ermittlungsdefizite,
- eine einheitliche Bearbeitung vergleichbarer Fälle,
- eine nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen.
Praxishinweis
Gerade im Bereich des Ehegattenunterhalts fehlen häufig Angaben über die Verhältnisse während der Ehezeit. Der standardisierte Fragebogen hilft, diese Informationen vollständig zu erheben und bildet damit eine verlässliche Grundlage für die weitere rechtliche Prüfung.
Hinweis ULLA
Der Fragebogen kann unmittelbar aus dem jeweiligen Unterhaltsfall erstellt werden. Bereits bekannte Falldaten werden automatisch übernommen. Dadurch reduziert sich der Erfassungsaufwand erheblich und die Sachbearbeitung erhält eine strukturierte Grundlage für die Prüfung der ehelichen bzw. nachehelichen Unterhaltsbedürftigkeit.