- Details
- Zugriffe: 6
0573 – Bearbeitungsschema 3 – Von der Berechnung zur Forderung
Version: 1.0
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Stand: 01.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Berechnung, Forderung, Vorabmitteilung, Übergangsanzeige, Ratenzahlung, Mahnung, gerichtliche Geltendmachung
Frage
Wie verläuft der Bearbeitungsablauf nach Abschluss der Leistungsfähigkeitsberechnung bis zur gerichtlichen Geltendmachung?
Kurzantwort
Das Bearbeitungsschema zeigt den typischen Bearbeitungsablauf nach Abschluss der Leistungsfähigkeitsberechnung. Es beginnt mit der Prüfung des Berechnungsergebnisses und führt – je nach Reaktion der unterhaltspflichtigen Person – über die außergerichtliche Geltendmachung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder zum Abschluss des Verfahrens.
Bearbeitungsschema
Abbildung 3: Bearbeitungsschema 3 – Von der Berechnung zur Forderung

Erläuterung
Nach Abschluss der Leistungsfähigkeitsberechnung ist zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Leistungsfähigkeit besteht.
Keine Leistungsfähigkeit
Ergibt die Berechnung keine Leistungsfähigkeit, endet die Geltendmachung.
Die Beteiligten sind über das Ergebnis zu informieren.
→ 0568 – Information der Beteiligten
Leistungsfähigkeit vorhanden
Besteht Leistungsfähigkeit, beginnt die außergerichtliche Geltendmachung.
Diese erfolgt regelmäßig durch die Übersendung einer Vorabmitteilung mit der Berechnung und der Gelegenheit zur Stellungnahme.
→ 0563 – Vorabmitteilung
Einwendungen
Erhebt die unterhaltspflichtige Person Einwendungen, sind diese zu prüfen.
Ergeben sich hieraus Änderungen der Berechnung, ist eine neue Vorabmitteilung zu erstellen.
Bleibt die Berechnung unverändert, erfolgt die bezifferte Übergangsanzeige.
→ 0564 – Übergangsanzeige
Reaktion auf die Übergangsanzeige
Nach Zugang der Übergangsanzeige bestehen regelmäßig drei Möglichkeiten:
- Zahlung der Forderung
- Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
- Keine Reaktion
Die Ratenzahlungsvereinbarung stellt zugleich eine Stundung des verbleibenden Restbetrages dar.
→ 0566 – Ratenzahlungsvereinbarung
Keine Reaktion
Bleibt eine Zahlung aus, ist die Forderung zu überwachen.
Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erfolgt regelmäßig eine Zahlungserinnerung.
Bleibt auch diese erfolglos, ist die gerichtliche Geltendmachung zu prüfen.
→ 0567 – Forderungsüberwachung
→ 0090 – Gerichtliche Geltendmachung
Zahlungsausgleich
Nach vollständigem Ausgleich der Forderung sind die erforderlichen Mitteilungen an die Beteiligten zu veranlassen.
→ 0568 – Information der Beteiligten
Verwandte Wissenspunkte
- 0560 Leistungsfähigkeit
- 0563 Vorabmitteilung
- 0564 Übergangsanzeige
- 0565 Nachwirkungen der Übergangsanzeige
- 0566 Ratenzahlungsvereinbarung
- 0567 Forderungsüberwachung
- 0568 Information der Beteiligten
- 0090 Gerichtliche Geltendmachung
Grundsatz
Die außergerichtliche Unterhaltsheranziehung dient dem Ziel, den Unterhaltsanspruch möglichst ohne gerichtliches Verfahren durchzusetzen. Erst wenn eine einvernehmliche oder freiwillige Erfüllung nicht erreicht werden kann, ist die gerichtliche Geltendmachung einzuleiten.
- Details
- Zugriffe: 3
0572 – Bearbeitungsschema 2 – Eigene Ermittlungen
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Frage
Wie verläuft der Bearbeitungsablauf bei eigenen Ermittlungen?
Kurzantwort
Das Bearbeitungsschema zeigt den Bearbeitungsablauf eigener Ermittlungen, wenn die Auskunft der unterhaltspflichtigen Person für die weitere Bearbeitung nicht ausreicht.
Bearbeitungsschema

Bearbeitungsschema 2 – Eigene Ermittlungen
(Diagramm)
Erläuterung
Das Bearbeitungsschema dient ausschließlich der Darstellung des Bearbeitungsablaufs.
Die einzelnen Ermittlungsmaßnahmen sowie deren rechtliche Voraussetzungen werden im Wissenspunkt 0115 – Eigene Ermittlungen ausführlich erläutert.
Das Bearbeitungsschema zeigt lediglich,
- wann eigene Ermittlungen erforderlich werden,
- in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden und
- an welcher Stelle die weitere Bearbeitung fortgesetzt wird.
Verwandte Wissenspunkte
- 0115 Eigene Ermittlungen
- 0051 Von der Auskunft zur Berechnung
- 0560 Leistungsfähigkeit
Grundsatz
Das Bearbeitungsschema zeigt den Ablauf. Die fachlichen und rechtlichen Einzelheiten werden in den zugehörigen Wissenspunkten erläutert.
- Details
- Zugriffe: 6
0571 – Bearbeitungsschema 1 – Von der Auskunft zur Berechnung
Version: 1.0
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Stand: 01.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Auskunft, Auskunftspflicht, Berechnung, Bearbeitungsschema, Leistungsfähigkeit, Arbeitsablauf
Frage
Wie verläuft der Bearbeitungsablauf von der Auskunft bis zur Berechnung der Leistungsfähigkeit?
Kurzantwort
Das Bearbeitungsschema zeigt den typischen Bearbeitungsablauf nach Einleitung des Auskunftsverfahrens. Es beschreibt die verschiedenen Bearbeitungswege bei vollständiger, unvollständiger oder fehlender Auskunft und endet mit der Schaffung der Grundlagen für die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Bearbeitungsschema
Abbildung 1: Bearbeitungsschema 1 – Von der Auskunft zur Berechnung
Erläuterung
Nach Einleitung des Auskunftsverfahrens ist zunächst zu prüfen, ob die unterhaltspflichtige Person ihrer Auskunftspflicht vollständig nachgekommen ist.
Hieraus ergeben sich regelmäßig drei Bearbeitungswege.
Vollständige Auskunft
Liegen alle erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig vor, kann unmittelbar mit der Berechnung der Leistungsfähigkeit begonnen werden.
→ Weiter zu 0560 – Leistungsfähigkeit
Unvollständige Auskunft
Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder bestehen Zweifel an einzelnen Angaben, sind die fehlenden Informationen nachzufordern.
Erst nach vollständiger Sachverhaltsaufklärung erfolgt die Berechnung der Leistungsfähigkeit.
Keine Auskunft
Bleibt die Auskunft ganz oder teilweise aus, sind die weiteren Bearbeitungsschritte einzuleiten.
Hierzu gehören insbesondere
- die Erinnerung an die Auskunftspflicht,
- die Prüfung weiterer Erkenntnismöglichkeiten sowie
- gegebenenfalls die Durchführung eigener Ermittlungen.
Die Durchführung eigener Ermittlungen ist im Bearbeitungsschema 2 (0572) dargestellt.
- Details
- Zugriffe: 0
0036 – Die Entstehung der ULLA-Methode
Version: 1.0
Kategorie: Person und Philosophie
Stand: 01.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: ULLA, Methodik, Arbeitsorganisation, Zeitmanagement, Regula Schräder-Naef, Seminare, Bearbeitungssystematik
Frage
Wie entstand die Arbeitsmethodik von ULLA?
Kurzantwort
Die ULLA-Methode entstand nicht allein aus der Beschäftigung mit dem Unterhaltsrecht, sondern aus der Verbindung von Arbeitsorganisation, systematischer Fallbearbeitung und jahrzehntelanger praktischer Erfahrung in der Unterhaltssachbearbeitung.
Die methodischen Grundlagen dieses Abschnitts gehen auf Anregungen zurück, die der Autor Ende der 1970er Jahre durch das Seminar und das Buch „Rationeller lernen lernen“ von Regula Schräder-Naef erhielt. Die dort vermittelten Prinzipien einer strukturierten Arbeits- und Lernmethodik haben den Autor während seines gesamten Berufslebens begleitet und die Entwicklung der ULLA-Methode nachhaltig beeinflusst. Die nachfolgenden Ausführungen verstehen sich zugleich als Ausdruck der Dankbarkeit gegenüber einer Autorin, deren Gedanken weit über das eigentliche Thema des Lernens hinaus Wirkung entfaltet haben.
Erläuterung
Während der täglichen Bearbeitung von Unterhaltsfällen zeigte sich immer wieder, dass fachliche Kenntnisse allein nicht ausreichen.
Die eigentlichen Schwierigkeiten lagen häufig an anderer Stelle:
- fehlende Bearbeitungssystematik,
- unklare Arbeitsabläufe,
- mehrfaches Bearbeiten derselben Unterlagen,
- mangelnde Terminüberwachung,
- fehlende Standards,
- unnötige Doppelarbeiten,
- unzureichende Dokumentation.
Diese Probleme führten nicht nur zu einem höheren Arbeitsaufwand, sondern häufig auch zu Bearbeitungsfehlern und unnötigen gerichtlichen Verfahren.
Aus diesem Grund entstand über viele Jahre eine eigene Arbeitsmethodik, die nicht beim Gesetz, sondern beim gesamten Bearbeitungsablauf ansetzt.
Von der Arbeitsorganisation zur Unterhaltsmethodik
Die Grundgedanken der allgemeinen Arbeitsorganisation wurden schrittweise auf die besonderen Anforderungen der Unterhaltssachbearbeitung übertragen.
Daraus entwickelten sich unter anderem
- standardisierte Bearbeitungsabläufe,
- Bearbeitungsschemata,
- einheitliche Standardschreiben,
- strukturierte Terminüberwachung,
- systematische Forderungsüberwachung,
- Auswertungen und Reports zur Selbstkontrolle,
- sowie die konsequente Dokumentation aller Bearbeitungsschritte.
Diese Methodik bildete später die Grundlage für die Entwicklung der Datenbank ULLA.
ULLA als Arbeitsmethode
ULLA wurde nie ausschließlich als Software verstanden.
Die Software diente vielmehr dazu, eine über viele Jahre entwickelte Bearbeitungsmethodik technisch umzusetzen.
Sie unterstützte die Sachbearbeitung insbesondere durch
- eine strukturierte Fallbearbeitung,
- standardisierte Bearbeitungsschritte,
- Bearbeitungsschemata,
- automatische Schriftstücke,
- Terminverwaltung,
- Forderungsüberwachung,
- Auswertungen und Qualitätskontrollen.
Damit sollte nicht die Entscheidung der Sachbearbeitung ersetzt werden.
Ziel war vielmehr, die organisatorischen Abläufe zu vereinfachen und die Bearbeitungsqualität dauerhaft zu verbessern.
Seminare
Diese Arbeitsmethodik bildete über viele Jahre die Grundlage zahlreicher Seminare.
Dabei zeigte sich jedoch, dass organisatorische Themen häufig weniger Beachtung fanden als die unmittelbaren Rechtsfragen.
Erst die langjährige praktische Erfahrung bestätigte jedoch, dass eine gute Arbeitsorganisation wesentlichen Einfluss auf Bearbeitungsqualität, Effizienz und Rechtssicherheit besitzt.
Heute bilden diese Erfahrungen einen eigenständigen Bestandteil der ULLA-Wissensdatenbank.
Grundsatz
Gute Unterhaltssachbearbeitung beginnt nicht mit dem ersten Paragraphen. Sie beginnt mit einer durchdachten Arbeitsmethodik. Erst das Zusammenspiel von Organisation, Fachwissen und Erfahrung ermöglicht eine qualitativ hochwertige Bearbeitung.
Verwandte Beiträge
- 0030 Aufgabe der Unterhaltsstelle
- 0031 Qualitätsmerkmale einer guten Unterhaltssachbearbeitung
- 0035 Die gemeinsame Unterhaltsstelle
- 0080 Bearbeitungsschemata