Dokument-Nr.: 0600

Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII

Kategorie: Besonderheiten des SGB XII

Version: 1.0

Stand: 27.07.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: SGB XII, Unterhaltsheranziehung, Sozialhilfe, Anspruchsübergang, Elternunterhalt


Frage

Welche Besonderheiten gelten für die Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII?


Kurzantwort

Die Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII weist gegenüber dem SGB II und dem Unterhaltsvorschussgesetz zahlreiche Besonderheiten auf. Neben den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sind insbesondere die sozialhilferechtlichen Regelungen über den Anspruchsübergang, den Auskunftsanspruch sowie die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger zu beachten.


Erläuterung

Die Grundlagen des Unterhaltsrechts ergeben sich auch im Bereich der Sozialhilfe aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das SGB XII enthält jedoch eigenständige Regelungen, die ausschließlich für die Unterhaltsheranziehung im Sozialhilferecht gelten. Sie bestimmen insbesondere,

  • unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsansprüche auf den Träger der Sozialhilfe übergehen,
  • wann ein Anspruchsübergang ausgeschlossen oder beschränkt ist,
  • welche Auskünfte verlangt werden dürfen,
  • welche Besonderheiten beim Elternunterhalt gelten,
  • sowie unter welchen Voraussetzungen übergegangene Ansprüche geltend gemacht oder zurückübertragen werden können.

Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat sich die Unterhaltsheranziehung im SGB XII grundlegend verändert. Dennoch gehören die sozialhilferechtlichen Besonderheiten weiterhin zu den anspruchsvollsten Bereichen der öffentlich-rechtlichen Unterhaltsheranziehung.


Aufbau dieses Themenbereichs

Die folgenden Wissensbausteine behandeln insbesondere:

  • den Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII,
  • den beschränkten Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 2 SGB XII,
  • die Ausschlussgründe und die unbillige Härte,
  • die Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche,
  • die Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen,
  • die 100.000-Euro-Grenze,
  • den Vermutungsgrundsatz und hinreichende Anhaltspunkte,
  • den öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruch nach § 117 SGB XII,
  • die getrennte Bedürftigkeitsprüfung bei Ehegatten,
  • den Elternunterhalt,
  • die Heranziehung bei Heimkosten,
  • sowie wichtige Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften.

ULLA-Praxishinweis

Die Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII setzt neben fundierten Kenntnissen des bürgerlichen Unterhaltsrechts auch ein sicheres Verständnis der sozialhilferechtlichen Besonderheiten voraus. Die einzelnen Themen bauen aufeinander auf und werden in den folgenden Wissensbausteinen ausführlich erläutert.