Dokument-Nr.: 0403
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Kategorie: Ordnungswidrigkeitenverfahren
Version: 1.0
Stand: 27.07.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Einspruch, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, OWiG, Rechtsbehelf
Frage
Welche Folgen hat ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Kurzantwort
Gegen einen Bußgeldbescheid kann die betroffene Person innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch einlegen.
Der Einspruch führt dazu, dass die Behörde den Sachverhalt erneut überprüft.
Hält sie den Bußgeldbescheid weiterhin für rechtmäßig, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Erläuterung
Der Einspruch ist der gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid.
Er muss innerhalb der gesetzlichen Frist eingelegt werden.
Nach Eingang des Einspruchs prüft die Behörde zunächst selbst, ob
- der Sachverhalt vollständig ermittelt wurde,
- der Einspruch begründet ist,
- oder der Bußgeldbescheid aufrechterhalten werden soll.
Erneute Sachprüfung
Vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft hat die Behörde den gesamten Vorgang nochmals zu überprüfen.
Dabei ist insbesondere festzustellen,
- ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Bußgeldbescheides weiterhin vorliegen,
- ob neue Tatsachen bekannt geworden sind,
- oder ob Verfahrensfehler vorliegen.
Ergibt die erneute Prüfung keine Änderung der Sach- oder Rechtslage, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Bedeutung für die Unterhaltssachbearbeitung
Der Einspruch beendet das Verfahren nicht.
Er führt zunächst lediglich zu einer erneuten Überprüfung durch die Behörde.
Erst wenn an der Entscheidung festgehalten wird, erfolgt die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft.
Praxishinweis
Der gesamte Verwaltungsvorgang sollte vor der Abgabe nochmals sorgfältig überprüft werden.
Insbesondere sind
- das Auskunftsersuchen,
- die Anhörung,
- der Bußgeldbescheid,
- sämtliche Zustellnachweise
- sowie die Fristen
auf ihre Vollständigkeit zu kontrollieren.
Unvollständige Akten führen häufig zu Rückfragen oder Verzögerungen im weiteren Verfahren.
ULLA-Grundsatz
Ein Einspruch führt zunächst nicht zum Gericht. Zunächst überprüft die Behörde ihre eigene Entscheidung. Erst wenn sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Weitere Bearbeitung
Hält die Behörde nach erneuter Prüfung am Bußgeldbescheid fest, erfolgt die Weiterleitung der Bußgeldakte an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Der nächste Bearbeitungsschritt lautet:
0404 – Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft und gerichtliches Verfahren.