Dokument-Nr.: 0300
Was ist ein Zwangsgeld?
Kategorie: Zwangsgeldverfahren
Version: 1.0
Stand: 27.07.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Zwangsgeld, Verwaltungszwang, VwVG, Auskunftspflicht, Beugemittel
Frage
Was ist ein Zwangsgeld?
Kurzantwort
Das Zwangsgeld ist ein Verwaltungszwangsmittel.
Es dient dazu, eine Person zur Erfüllung einer gesetzlich bestehenden Verpflichtung anzuhalten.
Im Bereich der Unterhaltssachbearbeitung wird das Zwangsgeld insbesondere eingesetzt, wenn eine unterhaltspflichtige Person ihrer öffentlich-rechtlichen Auskunftspflicht trotz bestandskräftiger Aufforderung nicht nachkommt.
Rechtsgrundlagen
Für die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Auskunftsansprüche gelten die Vorschriften des Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).
Von besonderer Bedeutung sind dabei:
- § 6 VwVG – Zulässigkeit des Verwaltungszwangs,
- § 7 VwVG – Zuständigkeit der Vollzugsbehörde,
- § 9 VwVG – Zwangsmittel,
- § 11 VwVG – Zwangsgeld.
Da das SGB II und das SGB XII Bundesgesetze sind, richtet sich die Vollstreckung grundsätzlich nach dem Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz.
Zweck des Zwangsgeldes
Das Zwangsgeld dient nicht der Bestrafung einer Pflichtverletzung.
Sein Zweck besteht ausschließlich darin, die pflichtige Person zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu bewegen.
Deshalb spricht man auch von einem Beugemittel.
Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bleibt auch nach Festsetzung eines Zwangsgeldes bestehen.
Voraussetzungen
Ein Zwangsgeld darf nicht sofort angedroht oder festgesetzt werden.
Voraussetzung ist insbesondere,
- dass ein öffentlich-rechtliches Auskunftsersuchen als Verwaltungsakt ergangen ist,
- dieses bestandskräftig geworden ist,
- die pflichtige Person ihrer Auskunftspflicht dennoch nicht nachkommt und
- die verlangte Handlung ausschließlich von ihrem Willen abhängt.
Die einzelnen Voraussetzungen werden in den nachfolgenden Dokumenten ausführlich erläutert.
Abgrenzung zum Bußgeld
Zwangsgeld und Bußgeld verfolgen unterschiedliche Ziele.
Das Zwangsgeld soll die pflichtige Person dazu bewegen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Ein Bußgeld dient dagegen der Ahndung einer bereits begangenen Ordnungswidrigkeit.
Während das Zwangsgeld die Mitwirkung erzwingen soll, verfolgt das Bußgeld einen repressiven Zweck.
Bedeutung für die Unterhaltssachbearbeitung
Kommt eine unterhaltspflichtige Person ihrer Auskunftspflicht trotz bestandskräftigen Auskunftsersuchens nicht nach, kann das Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.
Dabei ist stets der gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensablauf einzuhalten.
Hierzu gehören insbesondere
- die Mahnung,
- die Androhung des Zwangsgeldes,
- die Festsetzung des Zwangsgeldes,
- sowie gegebenenfalls die Einstellung des Verfahrens nach Erteilung der Auskunft.
ULLA-Grundsatz
Das Zwangsgeld ist kein Strafmittel, sondern ein Beugemittel. Es dient ausschließlich dazu, die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung durchzusetzen. Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und der vorgeschriebene Verfahrensablauf eingehalten wurde, darf ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.
Weitere Bearbeitung
Die einzelnen Schritte des Zwangsgeldverfahrens werden in den folgenden Dokumenten beschrieben:
- 0301 Die Mahnung als Voraussetzung für das Zwangsgeldverfahren
- 0302 Voraussetzungen für die Androhung eines Zwangsgeldes
- 0303 Androhung eines Zwangsgeldes
- 0304 Festsetzung des Zwangsgeldes
- 0305 Einstellung des Zwangsgeldverfahrens