Dokument-Nr.: 0205

Was ist ein Unterhaltstitel?

Kategorie: Titel

Version: 1.0

Stand: 27.07.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Unterhaltstitel, Titel, Unterhaltsanspruch


Frage

Was ist ein Unterhaltstitel?


Kurzantwort

Ein Unterhaltstitel ist die rechtsverbindliche Feststellung eines Unterhaltsanspruchs.

Er bestimmt insbesondere, wer, an wen, ab wann und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen hat.

Für die Unterhaltssachbearbeitung gehört die Prüfung eines vorhandenen Unterhaltstitels zu den ersten Bearbeitungsschritten, da hiervon der weitere Verfahrensablauf wesentlich abhängt.


Erläuterung

Ein Unterhaltstitel schafft Rechtssicherheit.

Er legt verbindlich fest,

  • wer unterhaltspflichtig ist,
  • wer unterhaltsberechtigt ist,
  • in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird,
  • ab welchem Zeitpunkt die Verpflichtung besteht und
  • welche weiteren Regelungen gegebenenfalls gelten.

Die Beteiligten erhalten dadurch Klarheit über den bestehenden Unterhaltsanspruch.

Der Unterhaltstitel bildet zugleich die Grundlage für das weitere Vorgehen der Unterhaltssachbearbeitung.


Welche Unterhaltstitel gibt es?

Unterhaltsansprüche können beispielsweise festgelegt werden durch

  • gerichtliche Urteile,
  • gerichtliche Beschlüsse,
  • gerichtliche Vergleiche,
  • notarielle Urkunden oder
  • Urkunden des Jugendamtes.

Allen gemeinsam ist, dass sie einen Unterhaltsanspruch rechtsverbindlich festlegen.


Bedeutung für die Unterhaltssachbearbeitung

Bereits bei Übernahme eines Unterhaltsfalles ist zu prüfen, ob bereits ein Unterhaltstitel vorhanden ist.

Von dieser Feststellung hängt der weitere Bearbeitungsablauf ab.

Liegt kein Titel vor, ist zunächst zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht.

Liegt bereits ein Titel vor, richtet sich das weitere Vorgehen nach dessen Inhalt und den tatsächlichen Zahlungsverhältnissen.


Hinweis

Ein Unterhaltstitel allein berechtigt nicht automatisch zur Zwangsvollstreckung.

Ob und unter welchen Voraussetzungen aus einem Titel vollstreckt werden kann, wird im nächsten Dokument erläutert.


ULLA-Grundsatz

Die erste Frage lautet nicht: "Wie hoch ist das Einkommen?", sondern: "Gibt es bereits einen Unterhaltstitel?" Erst danach entscheidet sich der weitere Bearbeitungsweg.


Verweise

Weiterführendes Dokument

  • 0206 Was ist eine vollstreckbare Ausfertigung?