Dokument-Nr.: 0228
Eingang der Auskünfte prüfen
Kategorie: Bearbeitungsablauf
Version: 1.0
Stand: 27.07.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Auskunft, Vollständigkeit, Nachweise, Leistungsfähigkeit, Berechnungsunterlagen
Frage
Wie ist nach Eingang einer Auskunft weiter zu verfahren?
Kurzantwort
Mit dem Eingang einer Auskunft ist das Auskunftsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Zunächst ist zu prüfen, ob die vorliegenden Angaben ausreichen, um die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person beurteilen zu können. Erst wenn die für die Entscheidung erforderlichen Informationen vorliegen, kann die Unterhaltsberechnung durchgeführt werden.
Erläuterung
Der Eingang einer Antwort bedeutet nicht automatisch, dass die Auskunft vollständig ist.
Zunächst ist festzustellen,
- ob sämtliche entscheidungserheblichen Fragen beantwortet wurden,
- ob die erforderlichen Unterlagen vorliegen,
- ob die Angaben nachvollziehbar sind und
- ob die vorhandenen Informationen für eine sachgerechte Entscheidung ausreichen.
Fehlen entscheidungserhebliche Angaben oder Unterlagen, sind diese nachzufordern.
Nicht jeder Nachweis ist erforderlich
In der Praxis wird häufig angenommen, dass jede Angabe durch einen Nachweis belegt werden muss.
Das ist nicht erforderlich.
Entscheidend ist vielmehr, ob die vorhandenen Informationen bereits eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen.
Ergibt sich beispielsweise bereits aus den Einkommensangaben, dass das bereinigte Einkommen den maßgeblichen Selbstbehalt unterschreitet, ist die Anforderung weiterer Nachweise – etwa einer Mietbescheinigung – regelmäßig entbehrlich. Sie würde den Verwaltungsaufwand erhöhen, ohne das Ergebnis der Prüfung zu beeinflussen.
Anders ist zu verfahren, wenn einzelne Angaben für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Bedeutung sind oder Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. In diesen Fällen sind die erforderlichen Nachweise nachzufordern.
Maßgeblich ist daher nicht die Vollständigkeit jeder einzelnen Angabe, sondern die Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Informationen.
Abschluss des Auskunftsverfahrens
Sind alle für die Entscheidung erforderlichen Informationen vorhanden, ist das Auskunftsverfahren abgeschlossen.
Mit diesem Zeitpunkt beginnt die eigentliche Prüfung der Leistungsfähigkeit und die Unterhaltsberechnung.
ULLA unterstützt diesen Bearbeitungsschritt, indem der Eingang der vollständigen Berechnungsunterlagen dokumentiert wird. Diese Information dient gleichzeitig als Grundlage für die Auswertung noch nicht bearbeiteter Berechnungsvorgänge und unterstützt die Arbeitsorganisation der Unterhaltsstelle.
ULLA-Grundsatz
Nicht die größtmögliche Zahl angeforderter Unterlagen führt zu einer guten Sachbearbeitung, sondern die Beschränkung auf die für die Entscheidung erforderlichen Informationen. Ziel ist nicht das Sammeln von Nachweisen, sondern eine sachgerechte und wirtschaftliche Bearbeitung des Unterhaltsfalles.
Verweise
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