Dokument-Nr.: 0105
Was ist ein Verwaltungsakt?
Kategorie: Verwaltungsgrundlagen
Version: 1.0
Stand: 24.07.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Verwaltungsakt, VwVfG, § 35 VwVfG, Auskunftsersuchen, Zwangsgeld, Bußgeld
Frage
Was ist ein Verwaltungsakt?
Kurzantwort
Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Rechtsgrundlage
§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Definition nach § 35 VwVfG
Nach § 35 Satz 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt
jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Hinweis: Die nachfolgenden Erläuterungen beschreiben die praktische Anwendung nach der ULLA-Methode.
Erläuterung
Der Verwaltungsakt ist die klassische Handlungsform der öffentlichen Verwaltung.
Er unterscheidet sich von allen internen Bearbeitungsschritten dadurch, dass er unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber einer Person oder einer anderen Stelle entfaltet.
Durch einen Verwaltungsakt können insbesondere
- Rechte begründet,
- Pflichten auferlegt,
- Ansprüche festgestellt,
- Maßnahmen angeordnet oder
- Zwangsmittel angedroht oder festgesetzt werden.
Nicht zum Verwaltungsakt gehören interne Vermerke, Verfügungen oder Schlusszeichnungen. Diese dienen ausschließlich der Vorbereitung und Dokumentation des Verwaltungshandelns.
Die ULLA-Methode
Nach der ULLA-Methode beginnt ein rechtmäßiger Verwaltungsakt lange vor seiner Erstellung.
Voraussetzung sind
- eine vollständige Sachverhaltsermittlung,
- eine ordnungsgemäße Aktenführung,
- nachvollziehbare Vermerke,
- die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie
- eine rechtssichere Vorbereitung der Entscheidung.
Erst danach wird der Verwaltungsakt erstellt.
ULLA unterstützt diesen gesamten Bearbeitungsprozess.
Die Entscheidung selbst trifft ausschließlich die zuständige Sachbearbeitung.
Umsetzung in ULLA
ULLA unterstützt die Vorbereitung und Erstellung verschiedener Verwaltungsakte.
Hierzu gehören insbesondere
- das öffentlich-rechtliche Auskunftsersuchen,
- die Anfrage beim Arbeitgeber,
- die Androhung eines Zwangsgeldes,
- die Festsetzung eines Zwangsgeldes sowie
- die Einleitung und Durchführung eines Bußgeldverfahrens, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Verwaltungsakte werden auf Grundlage der im Verfahren gespeicherten Daten erstellt und unterstützen eine rechtssichere und einheitliche Bearbeitung.
Die rechtliche Prüfung, die Ermessensausübung sowie die Entscheidung über den Erlass des jeweiligen Verwaltungsaktes verbleiben ausschließlich bei der zuständigen Sachbearbeitung.
ULLA ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Qualitätsmerkmale
Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt setzt voraus,
- dass die Behörde zuständig ist,
- dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- dass der Sachverhalt vollständig aufgeklärt wurde,
- dass die Entscheidung hinreichend bestimmt ist,
- dass der Verwaltungsakt ordnungsgemäß bekannt gegeben wird,
- dass die erforderliche Begründung vorliegt, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Praxishinweis
Nicht jedes Schreiben einer Behörde ist ein Verwaltungsakt.
Vor der Erstellung sollte geprüft werden,
- ob eine verbindliche Regelung getroffen werden soll,
- ob Rechte oder Pflichten begründet werden,
- oder ob lediglich Informationen angefordert oder Hinweise gegeben werden.
Von dieser Unterscheidung hängen häufig Rechtsbehelfe, Fristen und das weitere Verfahren ab.
Typische Missverständnisse
- Nicht jedes behördliche Schreiben ist ein Verwaltungsakt.
- Ein Vermerk ist kein Verwaltungsakt.
- Eine Verfügung ist kein Verwaltungsakt.
- Eine Schlusszeichnung ist kein Verwaltungsakt.
- Erst die Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung erfüllt die Voraussetzungen des § 35 VwVfG.
Merksatz
Ein Verwaltungsakt regelt einen Einzelfall mit Rechtswirkung nach außen.
Vermerke, Verfügungen und Schlusszeichnungen dienen dagegen der internen Vorbereitung und Dokumentation.
Verweise
Verwaltungsgrundlagen
- 0100 Was ist eine Akte?
- 0101 Was ist ein Verwaltungsvorgang?
- 0102 Was ist ein Vermerk?
- 0103 Was ist eine Verfügung?
- 0104 Was bedeutet Schlusszeichnung?
Vertiefende Themen
- 2100 Das öffentlich-rechtliche Auskunftsersuchen
- 2101 Die Anfrage beim Arbeitgeber
- 2102 Die Androhung eines Zwangsgeldes
- 2103 Die Festsetzung eines Zwangsgeldes
- 2104 Das Bußgeldverfahren