0760 – Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch – Überblick
Dokument-Nr.: 0760
Kategorie: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch
Version: 1.0
Stand: 13.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, § 1605 BGB, Auskunft, Auskunftspflicht, Anspruchsübergang, außergerichtliche Auskunft, gerichtliche Durchsetzung, Auskunftsbeschluss, Bezifferung
Frage
Was ist der zivilrechtliche Auskunftsanspruch und wie wird er geltend gemacht?
Kurzantwort
Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch dient dazu, die Informationen zu erhalten, die für die Prüfung und Berechnung eines Unterhaltsanspruchs erforderlich sind.
Im Verwandtenunterhalt ergibt sich der Auskunftsanspruch insbesondere aus § 1605 BGB.
Für den Leistungsträger ist zu unterscheiden, ob ein eigener öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch genutzt werden kann oder der zivilrechtliche Auskunftsanspruch maßgeblich ist.
Die Wissensdatenbank begleitet den Bearbeitungsweg vom Übergang und der außergerichtlichen Geltendmachung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs über seine gerichtliche Durchsetzung bis zur Bezifferung des Unterhalts nach erteilter Auskunft.
Erläuterung
Die Höhe eines Unterhaltsanspruchs kann regelmäßig erst beurteilt werden, wenn die hierfür maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sind.
Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch dient deshalb der Beschaffung der Informationen, die zur Feststellung und Berechnung des Unterhalts benötigt werden.
Die Auskunft und die dazugehörigen Belege bilden die Grundlage für die anschließende unterhaltsrechtliche Prüfung.
Im Rahmen der Unterhaltsheranziehung durch einen Leistungsträger ist dabei zwischen dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und den gesetzlich vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Auskunftsansprüchen zu unterscheiden.
Welcher Auskunftsweg im konkreten Verfahren maßgeblich ist, richtet sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und Bearbeitungssituation.
Übergang des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
0750 – Übergang des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
Das Dokument behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen der zivilrechtliche Auskunftsanspruch zusammen mit dem Unterhaltsanspruch auf den Leistungsträger übergeht.
Außergerichtliche Geltendmachung
0751 – Außergerichtliche Geltendmachung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
Das Dokument behandelt die außergerichtliche Geltendmachung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs und damit den ersten Schritt zur Erlangung der für die Unterhaltsprüfung erforderlichen Informationen.
Gerichtliche Durchsetzung
Wird die verlangte Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt, kann die gerichtliche Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs erforderlich werden.
0752 – Gerichtliche Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs
Behandelt die gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs.
0753 – Auskunftsbeschluss und zwangsweise Durchsetzung
Behandelt die weitere Durchsetzung, wenn bereits ein gerichtlicher Auskunftsbeschluss vorliegt und die geschuldete Auskunft dennoch nicht erteilt wird.
Bezifferung des Unterhalts nach erteilter Auskunft
0754 – Bezifferung des Unterhalts nach erteilter Auskunft
Nach Eingang einer vollständigen Auskunft können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgewertet werden.
Auf dieser Grundlage kann der Unterhaltsanspruch geprüft, berechnet und gegebenenfalls beziffert werden.
Damit führt das Auskunftsverfahren in die weitere Unterhaltsbearbeitung.
Schema zum zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
0755 – Schema: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB
Das Schema stellt den Bearbeitungsweg des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs übersichtlich dar.
Es dient als praktische Orientierung vom Auskunftsverlangen über eine gegebenenfalls erforderliche gerichtliche Durchsetzung bis zur weiteren Bearbeitung nach Eingang der Auskunft.
Zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch
0756 – Zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch im Vergleich
Das Dokument stellt beide Auskunftswege gegenüber und erläutert deren unterschiedliche Funktion innerhalb der Unterhaltsbearbeitung.
Orientierung
Dokument 0760 – Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch – Überblick dient als zentraler Einstieg in den gesamten Themenbereich.
Die Dokumente 0750 bis 0756 begleiten die Bearbeitung vom Übergang des Auskunftsanspruchs über die außergerichtliche Geltendmachung und die gerichtliche Durchsetzung bis zur Bezifferung des Unterhalts nach erteilter Auskunft.
Für einen schnellen Überblick über den Bearbeitungsweg steht zusätzlich das Schema 0755 zur Verfügung.