0570 – Berechnung des Unterhalts – Überblick

Dokument-Nr.: 0570
Kategorie: Berechnung Unterhalt
Version: 1.0
Stand: 13.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Unterhaltsberechnung, Berechnung Unterhalt, Leistungsfähigkeit, Vergleichsberechnung, Mangelfall, Unterhaltsforderung, Bearbeitungsablauf

Frage

Wie erfolgt die Berechnung des Unterhalts und welche weiteren Bearbeitungsschritte schließen sich daran an?

Kurzantwort

Die Berechnung des Unterhalts erfolgt auf Grundlage der zuvor ermittelten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten.

Dabei werden insbesondere der unterhaltsrechtliche Bedarf, das anrechenbare Einkommen und die Leistungsfähigkeit geprüft. Das Ergebnis der Berechnung bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung und die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs.

Die Wissensdatenbank enthält hierzu sowohl Dokumente zu einzelnen Berechnungs- und Bearbeitungsschritten als auch Schemata, die den gesamten Arbeitsablauf darstellen.


Erläuterung

Die Unterhaltsberechnung ist kein isolierter Arbeitsschritt. Sie ist Bestandteil eines zusammenhängenden Bearbeitungsablaufs, der mit der Ermittlung der notwendigen Informationen beginnt und bis zur Feststellung und Geltendmachung der Forderung reicht.

Vor der Berechnung müssen die für den Unterhaltsanspruch maßgeblichen Tatsachen festgestellt werden. Hierzu gehören insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte.

Auf dieser Grundlage ist zu prüfen,

  • welcher Unterhaltsbedarf besteht,
  • welches Einkommen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen ist,
  • welche Abzüge anzuerkennen sind,
  • welcher Selbstbehalt maßgeblich ist,
  • ob Leistungsfähigkeit besteht,
  • und in welcher Höhe Unterhalt verlangt werden kann.

Je nach Fallgestaltung können weitere Berechnungen erforderlich sein, insbesondere Vergleichs- oder Mangelfallberechnungen.

Mit der Berechnung ist die Bearbeitung jedoch noch nicht abgeschlossen. Das festgestellte Ergebnis muss anschließend in eine konkrete Forderung umgesetzt und gegenüber der unterhaltspflichtigen Person geltend gemacht werden.


Dokumente zur Berechnung und weiteren Bearbeitung

0551 – Vergleichsberechnung nach dem SGB II
Behandelt die Vergleichsberechnung im Bereich des SGB II.

0552 – Vergleichsberechnung nach dem SGB XII
Behandelt die Vergleichsberechnung im Bereich des SGB XII.

0560 – Verfahren nach Feststellung der Leistungsfähigkeit
Beschreibt die weitere Bearbeitung, nachdem die Leistungsfähigkeit festgestellt wurde.

0561 – Mangelfall
Behandelt die Besonderheiten eines Mangelfalls.

0562 – Mangelfallberechnung
Beschreibt die Durchführung der Berechnung im Mangelfall.

0563 – Vorabmitteilung an die unterhaltspflichtige Person
Behandelt den Bearbeitungsschritt vor der weiteren Geltendmachung.

0564 – Übergangsanzeige und Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs
Beschreibt die Übergangsanzeige und die Geltendmachung des ermittelten Unterhaltsanspruchs.

0565 – Nachwirkungen der Übergangsanzeige
Behandelt die weitere Bearbeitung und die Wirkungen nach erfolgter Übergangsanzeige.


Schemata zum Bearbeitungsablauf

Ergänzend stehen drei aufeinander aufbauende Bearbeitungsschemata zur Verfügung:

0571 – Bearbeitungsschema 1 – Von der Auskunft zur Berechnung
Zeigt den Bearbeitungsweg von der vorliegenden Auskunft bis zur Unterhaltsberechnung.

0572 – Bearbeitungsschema 2 – Eigene Ermittlungen
Zeigt den Bearbeitungsweg, wenn die notwendigen Informationen nicht vollständig vorliegen und eigene Ermittlungen erforderlich sind.

0573 – Bearbeitungsschema 3 – Von der Berechnung zur Forderung
Zeigt den weiteren Bearbeitungsweg vom Ergebnis der Unterhaltsberechnung bis zur Forderung.


Orientierung

Dokument 0570 dient als zentraler Einstieg in den Bereich Berechnung Unterhalt.

Für einzelne fachliche Fragen sind die jeweiligen Spezialdokumente heranzuziehen. Für einen Überblick über den gesamten praktischen Bearbeitungsablauf stehen die Dokumente 0571 bis 0573 zur Verfügung.