0464 – Stellungnahme und Klageerwiderung der Behörde

Dokument-Nr.: 0464
Kategorie: Widerspruchsverfahren
Version: 1.0
Stand: 12.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Klage, Klageschrift, Klageerwiderung, Stellungnahme, Gericht, Prozessführung, Verwaltungsakte, Sachbearbeiter

Frage

Was ist zu tun, wenn das Gericht der Behörde die Klageschrift übersendet?

Kurzantwort

Nach Eingang der Klageschrift muss die Behörde das Klagevorbringen prüfen und gegenüber dem Gericht Stellung nehmen.

Hierzu wird eine Stellungnahme bzw. Klageerwiderung gefertigt.

Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob der Kläger neue Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte vorträgt und ob diese Auswirkungen auf die bisherige Entscheidung haben.

Die Klageerwiderung sollte übersichtlich aufgebaut sein. Bei Schriftsätzen an das Gericht sollte auf der linken Seite etwa ein Drittel der Seite für Vermerke und Anmerkungen des Gerichts freigelassen werden.

Erläuterung

1. Klageschrift vollständig prüfen

Das Gericht übersendet der Behörde die Klageschrift und fordert sie regelmäßig zur Stellungnahme auf.

Nun ist zunächst zu prüfen:

  • Was beantragt der Kläger?
  • Gegen welche Entscheidung richtet sich die Klage?
  • Welche Tatsachen werden vorgetragen?
  • Welche rechtlichen Einwendungen werden erhoben?
  • werden neue Unterlagen oder Beweismittel vorgelegt?
  • enthält die Klage gegenüber dem Widerspruch neue Gesichtspunkte?

Die Klageschrift sollte dabei mit dem Verwaltungsvorgang und dem Widerspruchsbescheid abgeglichen werden.

2. Eigene Entscheidung nochmals überprüfen

Auch nach Erhebung der Klage sollte die bisherige Entscheidung nicht lediglich verteidigt werden, weil sie bereits getroffen wurde.

Ergeben sich aus der Klageschrift neue Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte, sind diese zu prüfen.

Zeigt sich dabei, dass die bisherige Entscheidung nicht aufrechterhalten werden kann, muss dies im weiteren gerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden.

3. Stellungnahme bzw. Klageerwiderung

Hält die Behörde an ihrer Entscheidung fest, nimmt sie gegenüber dem Gericht zu der Klage Stellung.

Die Klageerwiderung sollte sich insbesondere mit den Argumenten der Klageschrift befassen.

Sind bestimmte rechtliche und tatsächliche Fragen bereits ausführlich im Widerspruchsbescheid behandelt worden und trägt die Klage hierzu nichts wesentlich Neues vor, können unnötige Wiederholungen vermieden werden.

Es kann insoweit auf den Widerspruchsbescheid und den vorgelegten Verwaltungsvorgang Bezug genommen werden.

4. Möglicher Aufbau

Eine Klageerwiderung kann – wie im Muster – übersichtlich gegliedert werden:

1. Anträge

2. Sachverhalt

3. Rechtliche Würdigung

4. Beweismittel bzw. Bezugnahme auf die Verwaltungsakte

5. Ergebnis

Die konkrete Gliederung richtet sich nach Umfang und Gegenstand des jeweiligen Rechtsstreits.

Am Ende muss für das Gericht eindeutig erkennbar sein, welche Entscheidung die Behörde beantragt und weshalb sie die Klage für unbegründet hält.

5. Gestaltung des Schriftsatzes

Bei einer schriftlichen Stellungnahme an das Gericht sollte auf der linken Seite etwa ein Drittel der Seite frei bleiben.

Dieser Bereich steht dem Richter für handschriftliche Vermerke, Hinweise und Anmerkungen zur Verfügung.

Der eigentliche Text der Klageerwiderung wird deshalb entsprechend eingerückt.

#6. Bezugnahme auf die paginierte Verwaltungsakte

Ist die Verwaltungsakte paginiert, sollte die Klageerwiderung möglichst mit konkreten Fundstellen arbeiten.

Beispielsweise:

„vgl. Bl. 42–45 der Verwaltungsakte“

oder

„Der Zustellungsnachweis befindet sich auf Bl. 57 der Verwaltungsakte.“

Damit können Gericht und Behörde unmittelbar auf dieselben Unterlagen zugreifen.

Praxishinweis

Die Klageerwiderung sollte keine bloße Wiederholung des Widerspruchsbescheides sein.

Entscheidend ist das Klagevorbringen:

Was trägt der Kläger jetzt vor – und was ist darauf zu erwidern?

Sind keine neuen rechtserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen worden, kann dies kurz festgestellt und im Übrigen auf den Widerspruchsbescheid und die Verwaltungsakte Bezug genommen werden.

Praxisgrundsatz

Klageschrift lesen → neues Vorbringen feststellen → bisherige Entscheidung nochmals prüfen → gezielt gegenüber dem Gericht Stellung nehmen.

Die Klageerwiderung soll dem Gericht ermöglichen, die Position der Behörde schnell und anhand der vorgelegten Verwaltungsakte nachzuvollziehen.