0586 – Ausbildungsunterhalt

Version: 1.0

Kategorie: Bearbeitungsablauf
Stand: 05.08.2026
Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Ausbildungsunterhalt, Volljährigkeit, Unterhaltsbedürftigkeit, Ausbildung, Schule, Erwerbstätigkeit, Eltern, Fragebogen

Frage

Wie wird die Unterhaltsbedürftigkeit volljähriger Kinder beim Ausbildungsunterhalt geprüft?

Kurzantwort

Vor der Geltendmachung von Ausbildungsunterhalt ist die Unterhaltsbedürftigkeit des volljährigen Kindes umfassend zu prüfen. Hierfür stellt ULLA einen standardisierten einseitigen Fragebogen zur Unterhaltsbedürftigkeit sowie einen ergänzenden Fragebogen zu den Eltern zur Verfügung.


Erläuterung

Mit Eintritt der Volljährigkeit ändern sich die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs grundlegend. Das volljährige Kind ist verpflichtet, an der Aufklärung seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse mitzuwirken.

Zur Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit sind insbesondere Angaben erforderlich über

  • den bisherigen Schulbesuch,
  • absolvierte Berufsausbildungen,
  • bisherige Erwerbstätigkeiten,
  • Zeiten ohne Ausbildung oder Beschäftigung,
  • gesundheitliche Einschränkungen,
  • sowie weitere Umstände, die für die Beurteilung der Unterhaltsbedürftigkeit von Bedeutung sind.

Da mit Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich beide Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig sind, müssen außerdem deren Personalien und aktuelle Anschriften bekannt sein.


Praxishinweis

ULLA stellt für diese Sachverhaltsaufklärung zwei aufeinander abgestimmte Formulare zur Verfügung.

Der einseitige Fragebogen zur Unterhaltsbedürftigkeit dient der Erfassung des schulischen und beruflichen Werdegangs, bisheriger Erwerbstätigkeiten sowie gesundheitlicher Einschränkungen.

Der ergänzende Fragebogen zu den Eltern dient der Erfassung der Personalien und aktuellen Anschriften beider Elternteile. Diese Angaben bilden die Grundlage für die weitere Prüfung der Unterhaltsverpflichtung.

Durch die standardisierte Erhebung aller entscheidungserheblichen Tatsachen werden Rückfragen vermieden und die Bearbeitung erheblich beschleunigt.


Hinweis ULLA

ULLA erstellt beide Fragebögen automatisch aus den bereits vorhandenen Falldaten. Dadurch werden bekannte Angaben übernommen, die Sachverhaltsaufklärung vereinheitlicht und die vollständige Dokumentation der Mitwirkung des volljährigen Kindes sichergestellt.