0905 – Schema - Verjährungsrechner - Fristenüberwachung

Kategorie: Forderungsmanagement

Version: 1.0

Stand: 04.08.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Fristenüberwachung, Verjährung, Wiedervorlage, Verjährungsrechner, ULLA, Hemmung


Frage

Warum ist eine konsequente Fristenüberwachung in der Unterhaltssachbearbeitung unverzichtbar?


Kurzantwort

Die zutreffende Ermittlung eines Unterhaltsanspruchs allein genügt nicht. Ansprüche müssen während ihrer gesamten Bearbeitungsdauer überwacht werden, damit Verjährungsfristen eingehalten und notwendige Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Eine unterlassene Fristenüberwachung kann zum endgültigen Verlust berechtigter Forderungen führen.


Erläuterung

Die Fristenüberwachung gehört zu den wichtigsten Daueraufgaben jeder Unterhaltsstelle.

Sie beginnt bereits mit der erstmaligen Geltendmachung eines Anspruchs und endet erst mit dessen vollständiger Erledigung.

Während der gesamten Bearbeitung ist fortlaufend zu prüfen,

  • wann die Verjährung beginnt,
  • wann sie regulär endet,
  • ob Hemmungstatbestände vorliegen,
  • ob die Verjährung neu begonnen hat,
  • welche Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten sind.

Gerade bei langjährigen Unterhaltsverfahren kann die zutreffende Berechnung ohne geeignete Hilfsmittel sehr aufwendig sein.


Bedeutung für die Praxis

Verjährungsfehler entstehen häufig nicht durch fehlende Rechtskenntnisse, sondern durch unterlassene Fristenkontrollen.

Wiedervorlagen, Bearbeitungsvermerke und regelmäßige Aktenkontrollen gehören deshalb zu einer ordnungsgemäßen Sachbearbeitung.

Ansprüche dürfen niemals über längere Zeit unbeachtet bleiben.


Unterstützung durch ULLA

Zur Unterstützung der Sachbearbeitung wurde ein Verjährungsrechner entwickelt.

Mit diesem können insbesondere

  • der Forderungsbeginn,
  • der regelmäßige Verjährungsablauf,
  • Hemmungszeiträume (z. B. Stundungen),
  • die Anzahl der Hemmungstage sowie
  • der tatsächliche Ablauf der Verjährung

einfach und nachvollziehbar berechnet werden.

Das Berechnungsergebnis kann dokumentiert und zu den Akten genommen werden.


Praxisbeispiel

Eine Forderung würde regulär am 01.01.2026 verjähren.

Während einer vereinbarten Stundung wird die Verjährung jedoch für 430 Tage gehemmt.

Der Verjährungsrechner berücksichtigt diesen Zeitraum automatisch und errechnet einen neuen Ablauf der Verjährung zum 07.03.2027.

Hierdurch werden aufwendige manuelle Berechnungen vermieden und die Fristenkontrolle erheblich erleichtert.Verjährungsberechung in den ULLA-Tools


⚠ Praxishinweis

Auch das beste Berechnungsprogramm ersetzt nicht die rechtliche Prüfung.

Die Sachbearbeitung bleibt verantwortlich für

  • die zutreffende Erfassung der maßgeblichen Daten,
  • die rechtliche Bewertung von Hemmungs- und Neubeginnstatbeständen,
  • die Einleitung fristwahrender Maßnahmen sowie
  • die regelmäßige Kontrolle offener Forderungen.

Ein Berechnungsprogramm unterstützt die Fristenüberwachung – die Verantwortung für die Bearbeitung verbleibt jedoch bei der zuständigen Sachbearbeitung.


💡 ULLA-Wissenpunkt

Die Entwicklung des Verjährungsrechners beruhte auf der praktischen Erfahrung, dass insbesondere bei langjährigen Unterhaltsforderungen Hemmungszeiträume häufig fehlerhaft oder überhaupt nicht berücksichtigt wurden.

Das Programm wurde entwickelt, um die Fristenüberwachung zu vereinfachen, Berechnungsfehler zu vermeiden und die rechtssichere Bearbeitung von Unterhaltsansprüchen zu unterstützen.


Verweis

Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Beiträgen:

  • 0900 – Verwirkung und Verjährung
  • 0901 – Verwirkung
  • 0902 – Verjährung
  • 0903 – Verjährungsfristen
  • 0904 – Hemmung und Neubeginn der Verjährung