0895 – Zinsberechnung mit dem ULLA-Zusatzmodul

Kategorie: Kosteneinziehung

Version: 1.0

Stand: 04.08.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Zinsberechnung, Verzugszinsen, Stundungszinsen, Basiszinssatz, Zusatzmodul, kaufmännisches Zinsjahr


Frage

Wie unterstützt das ULLA-Zusatzmodul die Berechnung von Verzugs- und Stundungszinsen?


Kurzantwort

Für die Berechnung von Verzugs- und Stundungszinsen wurde ein ULLA-Zusatzmodul entwickelt. Es berücksichtigt automatisch die historischen Änderungen des Basiszinssatzes, teilt lange Berechnungszeiträume auf und ermöglicht dadurch eine rechtssichere und nachvollziehbare Zinsberechnung.


Erläuterung

Die Berechnung von Verzugs- und Stundungszinsen ist insbesondere bei langjährigen Forderungen mit erheblichem Aufwand verbunden.

Da sich der gesetzliche Basiszinssatz jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres ändern kann, muss der Berechnungszeitraum gegebenenfalls in mehrere Teilzeiträume aufgeteilt werden. Jede Änderung des Basiszinssatzes wirkt sich unmittelbar auf den gesetzlichen Verzugszinssatz aus.

Das ULLA-Zusatzmodul übernimmt diese Berechnungen automatisch und vermeidet dadurch aufwendige manuelle Teilberechnungen.


Leistungsumfang

Das Zusatzmodul ermöglicht insbesondere

  • die Berechnung von Verzugszinsen,
  • die Berechnung von Stundungszinsen,
  • die automatische Berücksichtigung historischer Basiszinssätze,
  • die Aufteilung langer Berechnungszeiträume bei Änderungen des Basiszinssatzes,
  • Folgeberechnungen bereits laufender Zinsforderungen,
  • die Berechnung nach dem kaufmännischen Zinsjahr (30/360),
  • den Ausdruck einer vollständigen und nachvollziehbaren Zinsberechnung.

Pflege der Basiszinssätze

Die historischen Basiszinssätze sind im Programm hinterlegt.

Neue Basiszinssätze können jeweils zum

  • 1. Januar
  • 1. Juli

vom Anwender selbst ergänzt werden.

Dadurch bleibt das Zusatzmodul dauerhaft aktuell, ohne dass Programmänderungen erforderlich sind.


Rechtlicher Hinweis

Das Zusatzmodul unterstützt ausschließlich die rechnerische Ermittlung der Zinsen.

Die rechtliche Prüfung,

  • ob Verzugs- oder Stundungszinsen erhoben werden können,
  • welcher Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen ist,
  • ob Unterbrechungen zu berücksichtigen sind oder
  • ob der Anspruch bereits verjährt ist,

bleibt weiterhin Aufgabe der Sachbearbeitung.


Unterstützung durch ULLA

ULLA dokumentiert

  • die Fälligkeit der Forderung,
  • den Beginn des Zahlungsverzuges,
  • den Stundungszeitraum sowie
  • sämtliche für die Zinsberechnung erforderlichen Falldaten.

Das Zinsberechnungsmodul ergänzt diese Funktionen durch eine komfortable Berechnung der Verzugs- und Stundungszinsen.

Eine vollständige Integration der Zinsberechnung in ULLA war bereits vorgesehen, wurde bislang jedoch nicht umgesetzt.


Verweis

Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Beiträgen:

  • 0892 – Verzugszinsen
  • 0893 – Berechnung der Verzugszinsen
  • 0894 – Stundungszinsen

💡 ULLA-Wissenpunkt

Das Zinsberechnungsmodul entstand aus der praktischen Erfahrung zahlreicher Seminare. Immer wieder zeigte sich, dass Verzugszinsen bei langjährigen Forderungen fehlerhaft berechnet wurden, weil Änderungen des Basiszinssatzes unberücksichtigt blieben. Ziel des Moduls war es, diese Fehlerquelle dauerhaft zu beseitigen und die Sachbearbeitung bei der rechtssicheren Berechnung von Zinsforderungen zu unterstützen.