0893 – Berechnung der Verzugszinsen

Kategorie: Kosteneinziehung

Version: 1.0

Stand: 04.08.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Verzugszinsen, Zinsberechnung, § 286 BGB, § 288 BGB, Basiszinssatz, kaufmännisches Zinsjahr, 30/360


Frage

Wie werden Verzugszinsen berechnet?


Kurzantwort

Verzugszinsen werden nach den Vorschriften der §§ 286 und 288 BGB berechnet. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt im Bereich der Unterhaltssachbearbeitung regelmäßig 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Maßgebend sind die Höhe der Forderung, die Dauer des Zahlungsverzuges sowie der während des Verzugszeitraums jeweils geltende Basiszinssatz.


Erläuterung

Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt auf Grundlage

  • der Hauptforderung,
  • des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes sowie
  • der Dauer des Zahlungsverzuges.

Der gesetzliche Verzugszinssatz ergibt sich aus § 288 Abs. 1 BGB und beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum

  • 1. Januar und
  • 1. Juli

eines Jahres neu festgesetzt.

Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, ist die Berechnung entsprechend aufzuteilen und für jeden Zeitraum der jeweils geltende Verzugszinssatz anzuwenden.


Entwicklung des Basiszinssatzes und des gesetzlichen Verzugszinssatzes

Gültig ab Basiszinssatz Gesetzlicher Verzugszinssatz
01.07.2026 1,52 % 6,52 %
01.01.2026 1,27 % 6,27 %
01.07.2025 1,27 % 6,27 %
01.01.2025 2,27 % 7,27 %
01.07.2024 3,37 % 8,37 %
01.01.2024 3,62 % 8,62 %
01.07.2023 3,12 % 8,12 %
01.01.2023 1,62 % 6,62 %
01.07.2022 -0,88 % 4,12 %
01.01.2022 -0,88 % 4,12 %

Berechnungsformel

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Zinsbetrag = Forderungsbetrag × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 360

In der Verwaltungspraxis wird regelmäßig das kaufmännische Zinsjahr (30/360) angewendet.

Das bedeutet:

  • 1 Jahr = 360 Tage
  • 1 Monat = 30 Tage

Dadurch wird eine einheitliche und nachvollziehbare Berechnung gewährleistet.


Berechnungsbeispiel

Forderung: 1.000,00 €

Basiszinssatz: 1,52 %

Gesetzlicher Verzugszinssatz:

1,52 % + 5,00 % = 6,52 %

Verzugsdauer: 60 Tage

Berechnung:

1.000,00 € × 6,52 % × 60 : 360 = 10,87 € Verzugszinsen


Hinweis

Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, ist die Berechnung für jeden Zeitraum mit einem unterschiedlichen Basiszinssatz getrennt vorzunehmen.

Gerade bei langjährigen Forderungen kann dies zu zahlreichen Teilberechnungen führen.

Die vollständige Übersicht der historischen Basiszinssätze kann auf der Internetseite www.zinsen-berechnen.de eingesehen werden. Die dort veröffentlichten Werte sind ebenfalls Grundlage des optionalen Zinsberechnungsprogramms.


Unterstützung durch ULLA

ULLA dokumentiert

  • die Fälligkeit der Forderung,
  • den Beginn des Zahlungsverzuges sowie
  • den Verzugszeitraum.

Für die eigentliche Berechnung der Verzugs- und Stundungszinsen steht ein optionales Zinsberechnungsprogramm zur Verfügung, das die Änderungen des Basiszinssatzes automatisch berücksichtigt und dadurch auch bei langjährigen Forderungen eine rechtssichere Berechnung ermöglicht.


Verweis

Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Beiträgen:

  • 0892 – Verzugszinsen
  • 0894 – Stundungszinsen
  • 0895 – Zinsberechnung mit dem Zusatztool