0893 – Berechnung der Verzugszinsen
Kategorie: Kosteneinziehung
Version: 1.0
Stand: 04.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Verzugszinsen, Zinsberechnung, § 286 BGB, § 288 BGB, Basiszinssatz, kaufmännisches Zinsjahr, 30/360
Frage
Wie werden Verzugszinsen berechnet?
Kurzantwort
Verzugszinsen werden nach den Vorschriften der §§ 286 und 288 BGB berechnet. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt im Bereich der Unterhaltssachbearbeitung regelmäßig 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Maßgebend sind die Höhe der Forderung, die Dauer des Zahlungsverzuges sowie der während des Verzugszeitraums jeweils geltende Basiszinssatz.
Erläuterung
Die Berechnung der Verzugszinsen erfolgt auf Grundlage
- der Hauptforderung,
- des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes sowie
- der Dauer des Zahlungsverzuges.
Der gesetzliche Verzugszinssatz ergibt sich aus § 288 Abs. 1 BGB und beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank jeweils zum
- 1. Januar und
- 1. Juli
eines Jahres neu festgesetzt.
Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, ist die Berechnung entsprechend aufzuteilen und für jeden Zeitraum der jeweils geltende Verzugszinssatz anzuwenden.
Entwicklung des Basiszinssatzes und des gesetzlichen Verzugszinssatzes
| Gültig ab | Basiszinssatz | Gesetzlicher Verzugszinssatz |
|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 8,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % | 8,62 % |
| 01.07.2023 | 3,12 % | 8,12 % |
| 01.01.2023 | 1,62 % | 6,62 % |
| 01.07.2022 | -0,88 % | 4,12 % |
| 01.01.2022 | -0,88 % | 4,12 % |
Berechnungsformel
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Zinsbetrag = Forderungsbetrag × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 360
In der Verwaltungspraxis wird regelmäßig das kaufmännische Zinsjahr (30/360) angewendet.
Das bedeutet:
- 1 Jahr = 360 Tage
- 1 Monat = 30 Tage
Dadurch wird eine einheitliche und nachvollziehbare Berechnung gewährleistet.
Berechnungsbeispiel
Forderung: 1.000,00 €
Basiszinssatz: 1,52 %
Gesetzlicher Verzugszinssatz:
1,52 % + 5,00 % = 6,52 %
Verzugsdauer: 60 Tage
Berechnung:
1.000,00 € × 6,52 % × 60 : 360 = 10,87 € Verzugszinsen
Hinweis
Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, ist die Berechnung für jeden Zeitraum mit einem unterschiedlichen Basiszinssatz getrennt vorzunehmen.
Gerade bei langjährigen Forderungen kann dies zu zahlreichen Teilberechnungen führen.
Die vollständige Übersicht der historischen Basiszinssätze kann auf der Internetseite www.zinsen-berechnen.de eingesehen werden. Die dort veröffentlichten Werte sind ebenfalls Grundlage des optionalen Zinsberechnungsprogramms.
Unterstützung durch ULLA
ULLA dokumentiert
- die Fälligkeit der Forderung,
- den Beginn des Zahlungsverzuges sowie
- den Verzugszeitraum.
Für die eigentliche Berechnung der Verzugs- und Stundungszinsen steht ein optionales Zinsberechnungsprogramm zur Verfügung, das die Änderungen des Basiszinssatzes automatisch berücksichtigt und dadurch auch bei langjährigen Forderungen eine rechtssichere Berechnung ermöglicht.
Verweis
Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Beiträgen:
- 0892 – Verzugszinsen
- 0894 – Stundungszinsen
- 0895 – Zinsberechnung mit dem Zusatztool