0892 – Verzugszinsen
Kategorie: Kosteneinziehung
Version: 1.0
Stand: 04.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Verzugszinsen, Zahlungsverzug, § 286 BGB, § 288 BGB, Basiszinssatz, Nebenforderung
Frage
Wann entstehen Verzugszinsen und welche Bedeutung haben sie für die Kosteneinziehung?
Kurzantwort
Verzugszinsen entstehen, wenn sich der Schuldner mit der Zahlung einer Geldforderung in Verzug befindet. Sie dienen dem Ausgleich des Nachteils, der dem Gläubiger durch die verspätete Zahlung entsteht. Verzugszinsen gehören zur Gesamtforderung und sind neben der Hauptforderung einzuziehen.
Erläuterung
Begleicht der Schuldner eine fällige Forderung nicht rechtzeitig, gerät er unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Zahlungsverzug.
Ab diesem Zeitpunkt kann der Gläubiger neben der Hauptforderung auch Verzugszinsen verlangen.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen ergibt sich insbesondere aus den §§ 286 und 288 BGB.
Verzugszinsen stellen keine Strafe dar. Sie dienen ausschließlich dazu, den finanziellen Nachteil auszugleichen, der durch die verspätete Zahlung entsteht.
Als Nebenforderung erhöhen sie die Gesamtforderung und sind bei der weiteren Bearbeitung der Kosteneinziehung zu berücksichtigen.
Bedeutung für die Praxis
Im Rahmen von Seminaren und Fachberatungen zeigte sich immer wieder, dass Verzugszinsen in der Praxis häufig nicht zutreffend berechnet wurden.
In vielen Fällen wurde während des gesamten Verzugszeitraums lediglich der Basiszinssatz zugrunde gelegt, der bei Entstehung der Forderung galt. Die halbjährlichen Änderungen des Basiszinssatzes blieben dagegen unberücksichtigt, obwohl sie bei der Berechnung zu berücksichtigen sind.
Auf den Hinweis, dass sich der Basiszinssatz regelmäßig ändert, lautete die Antwort häufig:
„Dann müsste ich ja ständig neu rechnen.“
Aus dieser praktischen Problemstellung entstand das Zinsberechnungsprogramm als Excel-Zusatztool. Es berücksichtigt die historischen Änderungen des Basiszinssatzes und ermöglicht auch bei langjährigen Forderungen eine rechtssichere und nachvollziehbare Berechnung der Verzugs- und Stundungszinsen.
Bedeutung für die Kosteneinziehung
Verzugszinsen gehören zur Gesamtforderung und sind insbesondere bei
- Zahlungsaufforderungen,
- Stundungen,
- Vollstreckungsmaßnahmen,
- Forderungsaufstellungen sowie
- Zahlungseingängen
zu berücksichtigen.
Bei Zahlungseingängen werden sie entsprechend der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge nach den Kosten und vor der Hauptforderung verrechnet.
Unterstützung durch ULLA
ULLA dokumentiert
- den Eintritt des Zahlungsverzuges,
- den Verzugszeitraum,
- die Fälligkeit der Forderung sowie
- die für die Zinsberechnung erforderlichen Daten.
Für die eigentliche Berechnung der Verzugs- und Stundungszinsen steht ein optionales Zinsberechnungsprogramm zur Verfügung.
Verweis
Weiterführende Informationen finden Sie in den folgenden Beiträgen:
- 0893 – Berechnung der Verzugszinsen
- 0894 – Stundungszinsen
- 0895 – Zinsberechnung mit dem Zusatztool