0881 – Befristete Niederschlagung

Kategorie: Forderungsmanagement

Version: 1.0

Stand: 04.08.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: befristete Niederschlagung, BHO, LHO, AV BHO, Wiedervorlage, Haushaltsrecht


Frage

Wann kommt eine befristete Niederschlagung in Betracht und wie unterstützt ULLA deren Durchführung?


Kurzantwort

Eine befristete Niederschlagung kommt immer dann in Betracht, wenn eine Forderung derzeit nicht erfolgreich eingezogen oder vollstreckt werden kann, jedoch erwartet wird, dass künftig wieder Erfolgsaussichten bestehen. Die Forderung bleibt bestehen; lediglich die Einziehung wird für einen festgelegten Zeitraum ausgesetzt. ULLA dokumentiert die Entscheidung vollständig und überwacht die spätere Wiedervorlage.


Erläuterung

Die befristete Niederschlagung ist das haushaltsrechtliche Instrument für Fälle, in denen die Fortsetzung der Kosteneinziehung gegenwärtig keinen Erfolg verspricht.

Sie ersetzt nicht die Forderungseinziehung, sondern unterbricht diese lediglich für einen bestimmten Zeitraum.

Typische Gründe sind:

  • fehlendes pfändbares Einkommen,
  • fehlendes Vermögen,
  • unbekannter Aufenthalt,
  • vorübergehende Vollstreckungshindernisse,
  • laufende Insolvenzverfahren oder
  • sonstige Umstände, die eine erfolgreiche Vollstreckung derzeit ausschließen.

Befreiung vom Handlungsgebot

Nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung und der entsprechenden Landeshaushaltsordnungen besteht für festgestellte Forderungen grundsätzlich ein Handlungsgebot.

Eine Forderung darf daher nicht einfach unbearbeitet bleiben.

Ist eine erfolgreiche Einziehung derzeit nicht möglich, muss hierüber eine ausdrückliche haushaltsrechtliche Entscheidung getroffen werden.

Die befristete Niederschlagung befreit die Behörde für den festgelegten Zeitraum von der Verpflichtung, weitere Einziehungsmaßnahmen durchzuführen.

Nach Ablauf der Frist ist erneut zu prüfen, ob die Forderung weiter verfolgt werden kann.


Unterstützung durch ULLA

ULLA erstellt den vollständigen Niederschlagungsvermerk.

Hierbei werden insbesondere dokumentiert:

  • das betroffene Haushaltskapitel beziehungsweise die zuständige Haushaltsstelle,
  • die Höhe der offenen Forderung,
  • die Zusammensetzung der Forderung (Hauptforderung, Zinsen, Vollstreckungskosten),
  • die haushaltsrechtliche Rechtsgrundlage,
  • der Zeitraum der Niederschlagung,
  • die Entscheidungsbefugnis nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften,
  • ein individueller Bearbeitungsvermerk sowie
  • der Wiedervorlagetermin.

Dadurch ist die Entscheidung jederzeit vollständig nachvollziehbar.


Wiedervorlage

Mit der befristeten Niederschlagung wird gleichzeitig ein Wiedervorlagetermin festgelegt.

Nach Ablauf der Frist erinnert ULLA automatisch an die erneute Prüfung der Forderung.

Dabei ist insbesondere zu entscheiden,

  • ob die Kosteneinziehung wieder aufgenommen wird,
  • ob erneut Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden,
  • ob eine weitere befristete Niederschlagung erforderlich ist oder
  • ob andere haushaltsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen.

Dokumentation in ULLA

Die Entscheidung wird dauerhaft innerhalb der Kosteneinziehungsakte dokumentiert.

Zusätzlich können Berichte über sämtliche befristet niedergeschlagenen Forderungen erstellt werden.

Diese Auswertungen unterstützen insbesondere

  • die Rechnungsprüfung,
  • die Innenrevision,
  • die Fachaufsicht sowie
  • die Haushaltsüberwachung.

Hinweis

Die befristete Niederschlagung ist keine Erledigung der Forderung.

Sie dient ausschließlich dazu, die Behörde vorübergehend vom haushaltsrechtlichen Handlungsgebot zu entbinden, wenn derzeit keine erfolgversprechenden Einziehungsmaßnahmen möglich sind.

Nach Ablauf der festgelegten Frist lebt die Verpflichtung zur Prüfung und gegebenenfalls zur Fortsetzung der Kosteneinziehung automatisch wieder auf. ULLA stellt durch die automatische Wiedervorlage sicher, dass keine Forderung dauerhaft unbeachtet bleibt.