0870 – Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren
Kategorie: Insolvenzverfahren
Version: 1.0
Stand: 04.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Insolvenzverfahren, Forderungsanmeldung, Insolvenzverwalter, Treuhänder, Insolvenztabelle, § 38 InsO, § 40 InsO, § 302 InsO, § 823 Abs. 2 BGB, § 170 StGB
Frage
Wie unterstützt ULLA die Bearbeitung von Unterhaltsforderungen im Insolvenzverfahren?
Kurzantwort
ULLA unterstützt die vollständige Bearbeitung von Unterhaltsforderungen im Insolvenzverfahren. Hierzu gehören die automatische Erstellung der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, vorbereitete Anschreiben an den Insolvenzverwalter sowie Hinweise auf insolvenzrechtliche Besonderheiten, insbesondere die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung und die Behandlung laufender Unterhaltsansprüche.
Erläuterung
Wird über das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen ein Insolvenzverfahren eröffnet, können rückständige Unterhaltsforderungen grundsätzlich nur noch durch Anmeldung zur Insolvenztabelle geltend gemacht werden.
ULLA stellt hierfür sämtliche erforderlichen Formulare und Begleitschreiben automatisch aus den bereits gespeicherten Falldaten zusammen.
Hierzu gehören insbesondere
- die Forderungsanmeldung,
- die Berechnung der Hauptforderung,
- die Anmeldung von Zinsen und Kosten,
- die erforderlichen Anlagen sowie
- das Anschreiben an den Insolvenzverwalter oder Treuhänder.
Eine erneute Datenerfassung ist nicht erforderlich.
Interaktive Unterstützung durch ULLA
Vor der Erstellung der Forderungsanmeldung informiert ULLA den Anwender zunächst darüber, dass eine Anmeldung nur zulässig ist, wenn tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Forderung dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden kann.
Gleichzeitig weist ULLA auf eine häufig übersehene Besonderheit hin.
Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Schuldner trotz Leistungsfähigkeit vorsätzlich keinen Unterhalt gezahlt hat, kann geprüft werden, ob die Forderung zusätzlich als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet werden sollte.
ULLA weist den Anwender auf diese Möglichkeit ausdrücklich hin und unterstützt dadurch die rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung enthält insbesondere
- die Hauptforderung,
- bis zur Verfahrenseröffnung entstandene Zinsen,
- Kosten,
- nachrangige Forderungen,
- gegebenenfalls Angaben zur vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sowie
- die Begründung der Forderung.
Die erforderlichen Angaben werden weitgehend automatisch aus den bereits vorhandenen Falldaten übernommen.
Laufende Unterhaltsansprüche nach Verfahrenseröffnung
Neben der Anmeldung rückständiger Forderungen unterstützt ULLA auch den Schriftverkehr mit dem Insolvenzverwalter hinsichtlich laufender Unterhaltsansprüche.
Nach § 40 InsO gehören Unterhaltsansprüche, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse und werden daher nicht zur Insolvenztabelle angemeldet.
ULLA erstellt hierzu ein gesondertes Anschreiben an den Insolvenzverwalter beziehungsweise Treuhänder.
Hierin wird insbesondere darauf hingewiesen,
- dass laufende Unterhaltsansprüche von der Forderungsanmeldung nicht erfasst werden,
- auf welchem Unterhaltstitel der Anspruch beruht,
- in welcher Höhe laufender Unterhalt geschuldet wird,
- dass der gesetzliche Forderungsübergang zugunsten des Leistungsträgers zu beachten ist sowie
- dass der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens beziehungsweise der nach § 850d ZPO erreichbare Differenzbetrag weiterhin zur Erfüllung des laufenden Unterhalts herangezogen werden kann.
Der Insolvenzverwalter wird gebeten, den Schuldner entsprechend zu informieren und auf die fortbestehende Zahlungspflicht hinzuweisen.
Unterstützung durch ULLA
ULLA erstellt automatisch
- die Forderungsanmeldung,
- das Anschreiben an den Insolvenzverwalter,
- das gesonderte Schreiben zu laufenden Unterhaltsansprüchen,
- die erforderlichen Anlagen sowie
- sämtliche Ausdrucke für die Aktenführung.
Alle Schreiben werden innerhalb der Kosteneinziehungsakte dokumentiert.
Dokumentation in ULLA
Dokumentiert werden insbesondere
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- Anmeldung der Forderung,
- angemeldete Forderungsbeträge,
- Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung,
- Schriftverkehr mit Insolvenzverwalter oder Treuhänder,
- Behandlung laufender Unterhaltsansprüche sowie
- der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens.
Hinweis
Das Insolvenzverfahren stellt besondere Anforderungen an die Geltendmachung von Unterhaltsforderungen. Während rückständige Forderungen grundsätzlich zur Insolvenztabelle anzumelden sind, bestehen für laufende Unterhaltsansprüche sowie für Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung besondere insolvenzrechtliche Regelungen. ULLA unterstützt die Sachbearbeitung hierbei durch interaktive Hinweise, automatisierte Formulare und vorbereitete Anschreiben, sodass sowohl die formellen Anforderungen des Insolvenzrechts als auch die Besonderheiten des Unterhaltsrechts berücksichtigt werden.