0853 – Komplexes Vollstreckungsersuchen

Kategorie: Zwangsvollstreckung

Version: 1.0

Stand: 04.08.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsersuchen, Vermögensauskunft, Drittauskunft, Schuldnerverzeichnis, § 802a ZPO


Frage

Wie unterstützt ULLA das komplexe Vollstreckungsersuchen?


Kurzantwort

Das komplexe Vollstreckungsersuchen ermöglicht die Kombination mehrerer Vollstreckungsmaßnahmen in einem einzigen Antrag. ULLA erstellt den vollständigen Antrag aus den bereits gespeicherten Falldaten und unterstützt die Sachbearbeitung durch vorbereitete Anweisungen an den Gerichtsvollzieher.


Erläuterung

Reicht ein einfacher Vollstreckungsauftrag nicht aus oder sollen mehrere Vollstreckungsmaßnahmen miteinander verbunden werden, kann das komplexe Vollstreckungsersuchen genutzt werden.

Es ermöglicht, dem Gerichtsvollzieher bereits mit dem Antrag konkrete Weisungen für das weitere Verfahren zu erteilen und dadurch den gesamten Vollstreckungsablauf effizient vorzubereiten.

ULLA übernimmt sämtliche bereits gespeicherten Falldaten automatisch in den Antrag.


Mögliche Anweisungen an den Gerichtsvollzieher

Je nach Sachverhalt können insbesondere folgende Maßnahmen beantragt oder angewiesen werden:

  • Durchführung einer gütlichen Erledigung nach § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO,
  • Annahme von Teilzahlungen unter vorgegebenen Bedingungen,
  • Durchführung einer Taschen- oder Kassenpfändung,
  • Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen,
  • Vollziehung der Hilfspfändung, wenn entsprechende Urkunden (z. B. Sparbücher, Schuldscheine oder Wechsel) vorgefunden werden,
  • Durchführung einer Anschlusspfändung, wenn Gegenstände bereits für andere Gläubiger gepfändet wurden,
  • Übersendung einer Abschrift des Vollstreckungsprotokolls,
  • genaue Bezeichnung nicht pfändbarer Gegenstände,
  • Zustimmung zur Nachpfändung, wenn sich weitere pfändbare Gegenstände ergeben,
  • Übergabe einer Barzahlung an den Gerichtsvollzieher mit weiteren Weisungen für den Fall der Nichteinhaltung sowie
  • Beantragung eines Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft, wenn die Sachpfändung erfolglos bleibt oder ihre Erfolglosigkeit bereits feststeht.

Unterstützung durch ULLA

ULLA erstellt das vollständige Vollstreckungsersuchen einschließlich

  • der Forderungsaufstellung,
  • der Angaben zum Vollstreckungstitel,
  • der Anschriften,
  • der gesetzlichen Hinweise sowie
  • der vorbereiteten Anweisungen an den Gerichtsvollzieher.

Die gewünschten Maßnahmen können individuell ausgewählt und an den jeweiligen Sachverhalt angepasst werden.


Versand

Der Antrag wird an das zuständige Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – übersandt.

Dem Antrag sind regelmäßig beizufügen:

  • die vollstreckbare Ausfertigung beziehungsweise die vollstreckbare Teilausfertigung,
  • das Empfangsbekenntnis gemäß § 5 Abs. 2 VwZG sowie
  • weitere erforderliche Anlagen.

Vor dem Versand ist der Antrag vom Siegelführer der Unterhaltsstelle zu unterschreiben.


Dokumentation in ULLA

Das komplexe Vollstreckungsersuchen wird vollständig innerhalb der Kosteneinziehungsakte dokumentiert.

Hierzu gehören insbesondere

  • die beantragten Vollstreckungsmaßnahmen,
  • die Anweisungen an den Gerichtsvollzieher,
  • eingehende Vollstreckungsprotokolle,
  • Mitteilungen über Zahlungen,
  • Ergebnisse der Vermögensauskunft sowie
  • der weitere Bearbeitungsverlauf.

Hinweis

Das komplexe Vollstreckungsersuchen ermöglicht es, den gesamten Vollstreckungsablauf bereits mit einem einzigen Antrag vorzubereiten. Dadurch können mehrere aufeinanderfolgende Maßnahmen ohne erneute Antragstellung durchgeführt werden. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit, vermeidet zusätzlichen Verwaltungsaufwand und erhöht die Erfolgsaussichten der Forderungsrealisierung erheblich.