0851 – Vollstreckungsmöglichkeiten

Kategorie: Zwangsvollstreckung

Version: 1.0

Stand: 04.08.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Vollstreckungsgericht, Amtsgericht, Schuldnerverzeichnis


Frage

Welche Vollstreckungsmöglichkeiten unterstützt ULLA?


Kurzantwort

Kann eine Forderung weder freiwillig noch durch Stundung, Aufrechnung oder Verrechnung realisiert werden, unterstützt ULLA die Einleitung der Zwangsvollstreckung durch vorbereitete Vollstreckungsanträge. Je nach Sachverhalt stehen unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung.


Erläuterung

Nach Vorliegen eines vollstreckbaren Titels kann die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

ULLA unterstützt die Sachbearbeitung hierbei durch vorbereitete Anträge und Formulare für die wichtigsten Vollstreckungsmaßnahmen. Sämtliche Schreiben werden aus den bereits vorhandenen Falldaten erstellt und innerhalb der Kosteneinziehungsakte dokumentiert.


Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

Für die Einleitung der Zwangsvollstreckung werden grundsätzlich benötigt:

  • ein vollstreckbarer Titel,
  • eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels (regelmäßig eine vollstreckbare Teilausfertigung für den Leistungsträger),
  • die fällige Forderung sowie
  • das zuständige Vollstreckungsgericht.

Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners.

ULLA enthält ein Verzeichnis sämtlicher Amtsgerichte. Das zuständige Gericht kann unmittelbar ausgewählt werden. Die Gerichtsanschrift wird anschließend automatisch in sämtliche Vollstreckungsunterlagen übernommen.


Vollstreckungsmöglichkeiten in ULLA

Für die Durchsetzung einer Forderung stehen insbesondere folgende Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung:

1. Antrag auf Vornahme der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 803 ff. ZPO)

Mit diesem Antrag wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchzuführen.

Hierzu gehören insbesondere die Pfändung beweglicher Sachen sowie deren Verwertung.

Die Einzelheiten werden im Beitrag 0852 erläutert.


2. Komplexes Vollstreckungsersuchen

Das komplexe Vollstreckungsersuchen ermöglicht die Zusammenfassung mehrerer Vollstreckungsmaßnahmen in einem Antrag.

Je nach Einzelfall können hierdurch insbesondere

  • der Gerichtsvollzieher beauftragt,
  • die Vermögensauskunft eingeholt,
  • Drittauskünfte veranlasst,
  • Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis vorbereitet sowie
  • weitere gesetzlich zulässige Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Die Einzelheiten werden im Beitrag 0853 erläutert.


3. Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Mit diesem Antrag werden Forderungen des Schuldners gegen Dritte gepfändet.

Hierzu gehören insbesondere

  • Arbeitsentgelt,
  • Bankguthaben,
  • Steuererstattungsansprüche,
  • Versicherungsleistungen sowie
  • sonstige Forderungen.

Die Einzelheiten werden im Beitrag 0854 erläutert.


Versand der Vollstreckungsunterlagen

ULLA erstellt sämtliche für die Einleitung der Zwangsvollstreckung erforderlichen Unterlagen.

Hierzu gehören insbesondere

  • der jeweilige Vollstreckungsantrag,
  • das Empfangsbekenntnis gemäß § 5 Abs. 2 VwZG,
  • die vollstreckbare Ausfertigung beziehungsweise die vollstreckbare Teilausfertigung des Titels sowie
  • gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen.

Dadurch erhält das zuständige Amtsgericht sämtliche Unterlagen vollständig in einem Arbeitsgang.


Online-Schuldnerverzeichnis für Behörden

ULLA unterstützt den Zugriff auf das bundesweite Online-Schuldnerverzeichnis für Behörden.

Über die entsprechende Schaltfläche wird der Anwender unmittelbar zum Vollstreckungsportal der Länder weitergeleitet.

Der Zugang setzt eine einmalige Registrierung der jeweiligen Behörde voraus. Nach der Freischaltung können berechtigte Beschäftigte online prüfen,

  • ob der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist,
  • ob bereits eine Vermögensauskunft abgegeben wurde,
  • welche Eintragungen vorhanden sind und
  • welche Erkenntnisse sich hieraus für die weitere Vollstreckung ergeben.

Beim Aufruf der Funktion informiert ULLA den Anwender über das Registrierungsverfahren und weist darauf hin, dass die Einsicht ausschließlich online erfolgt.


Dokumentation in ULLA

Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen werden innerhalb der Kosteneinziehungsakte dokumentiert.

Hierzu gehören insbesondere

  • Art der Vollstreckungsmaßnahme,
  • Versanddatum,
  • zuständiges Amtsgericht,
  • Rückmeldungen des Gerichts oder Gerichtsvollziehers sowie
  • der weitere Bearbeitungsverlauf.

Hinweis

Die nachfolgenden Beiträge erläutern die einzelnen Vollstreckungsanträge sowie deren rechtliche Grundlagen und die Unterstützung durch ULLA im Detail. Die Vorpfändung als besonderes Sicherungsinstrument wurde bereits im Beitrag 0850 behandelt.