0849 – Verrechnungsersuchen gegenüber Sozialleistungsträgern

Kategorie: Kosteneinziehung

Version: 1.0

Stand: 04.08.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Verrechnung, § 51 SGB I, Sozialleistungsträger, Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kosteneinziehung

Frage

Wie unterstützt ULLA Verrechnungsersuchen gegenüber Sozialleistungsträgern?

Kurzantwort

Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Schuldner Sozialleistungen erhält oder künftig erhalten wird, können Verrechnungsersuchen an den zuständigen Sozialleistungsträger gerichtet werden. ULLA erstellt hierfür vorbereitete Schreiben einschließlich eines Antwortvordrucks und dokumentiert den gesamten Bearbeitungsverlauf.


Erläuterung

Neben der Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen stellt auch die Verrechnung mit Sozialleistungen ein wirksames Instrument der Kosteneinziehung dar.

Bestehen Forderungen gegen einen Schuldner, der Leistungen eines Sozialleistungsträgers erhält oder künftig erhalten kann, kann geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verrechnung nach § 51 SGB I vorliegen.

Hierzu erstellt ULLA ein vorbereitetes Verrechnungsersuchen, das sämtliche bekannten Falldaten sowie die Höhe der Forderung bereits enthält.

Dem Schreiben wird eine Kopie der Forderungsgrundlage beigefügt.


Antwort des Sozialleistungsträgers

Zur Vereinfachung des Verfahrens erstellt ULLA gleichzeitig einen Antwortvordruck.

Der Sozialleistungsträger kann hierdurch unmittelbar mitteilen,

  • dass kein verrechnungsfähiger Anspruch besteht,
  • dass eine Verrechnung durchgeführt werden kann,
  • dass das Verrechnungsersuchen vorgemerkt wurde oder
  • dass der Schuldner dort nicht geführt wird.

Hierdurch wird das Verfahren beschleunigt und zusätzlicher Schriftverkehr vermieden.


Dokumentation in ULLA

ULLA dokumentiert

  • das Verrechnungsersuchen,
  • den Versand,
  • eingegangene Antworten,
  • durchgeführte Verrechnungen sowie
  • den weiteren Bearbeitungsverlauf.

Alle Informationen werden Bestandteil der Kosteneinziehungsakte und stehen für spätere Entscheidungen jederzeit zur Verfügung.


Hinweis

Verrechnungsersuchen stellen eine wirtschaftliche Möglichkeit zur Realisierung öffentlicher Forderungen dar. Sie sollten möglichst frühzeitig geprüft werden und können parallel zu anderen Maßnahmen der Kosteneinziehung durchgeführt werden.