0848 – Aufrechnungsersuchen gegenüber Finanzbehörden
Kategorie: Kosteneinziehung
Version: 1.0
Stand: 04.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Aufrechnung, Finanzamt, Steuererstattung, Amtshilfe, Abgabenordnung, Kosteneinziehung
Frage
Wie unterstützt ULLA Aufrechnungsersuchen gegenüber Finanzbehörden?
Kurzantwort
Bereits zu Beginn der Kosteneinziehung können Aufrechnungsersuchen an Finanzbehörden gerichtet werden. Ziel ist es, mögliche Steuererstattungsansprüche des Schuldners zur Tilgung der offenen Forderung zu nutzen. ULLA unterscheidet dabei zwischen Finanzämtern innerhalb des eigenen Bundeslandes und Finanzämtern außerhalb des Bundeslandes.
Erläuterung
Aufrechnungsersuchen gehören zu den wirkungsvollsten Maßnahmen der Kosteneinziehung. Sie verursachen nur einen geringen Verwaltungsaufwand und führen häufig bereits vor Einleitung einer Zwangsvollstreckung zur Realisierung der Forderung.
Deshalb empfiehlt es sich, Aufrechnungsersuchen unmittelbar nach Einleitung der Kosteneinziehung und Übersendung der Erstinformation an den Schuldner zu versenden.
Die Durchführung eines Aufrechnungsersuchens wird durch eine bewilligte Stundung grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Ansprüche des Schuldners gegenüber Dritten können weiterhin zur Tilgung der Forderung genutzt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Aufrechnung innerhalb des eigenen Bundeslandes
Befindet sich das zuständige Finanzamt innerhalb desselben Bundeslandes, erstellt ULLA ein vollständiges Aufrechnungsersuchen.
Das Finanzamt kann den Vordruck unmittelbar beantworten und insbesondere mitteilen,
- dass kein aufrechnungsfähiges Guthaben besteht,
- dass eine Aufrechnung durchgeführt werden kann,
- dass ein Sperrvermerk aufgenommen wurde oder
- dass der Schuldner dort steuerlich nicht geführt wird.
Dadurch kann das Verfahren ohne weiteren Schriftwechsel abgeschlossen oder fortgeführt werden.
Aufrechnung außerhalb des Bundeslandes
Befindet sich das zuständige Finanzamt außerhalb des eigenen Bundeslandes, erstellt ULLA ein Amtshilfeersuchen.
Hierbei wird das Finanzamt gebeten, mitzuteilen, ob künftig Steuererstattungsansprüche entstehen können, damit rechtzeitig weitere Maßnahmen, insbesondere eine Pfändungsverfügung, veranlasst werden können.
Auf diese Weise können auch länderübergreifende Forderungen frühzeitig gesichert werden.
Dokumentation in ULLA
ULLA dokumentiert
- das Aufrechnungsersuchen,
- den Versand,
- eingehende Antworten der Finanzbehörden,
- Sperrvermerke,
- erfolgte Aufrechnungen sowie
- den weiteren Bearbeitungsverlauf.
Alle Daten werden Bestandteil der Kosteneinziehungsakte und stehen für spätere Maßnahmen jederzeit zur Verfügung.
Hinweis
Aufrechnungsersuchen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Sie stellen häufig eine einfache und wirtschaftliche Möglichkeit dar, offene Forderungen ganz oder teilweise zu realisieren, ohne sofort Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einleiten zu müssen.