0846 – Ratenzahlungsvereinbarung

Kategorie: Kosteneinziehung

Version: 1.0

Stand: 04.08.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Ratenzahlung, Stundung, Teilzahlungen, Tilgung, Zahlungsvereinbarung

Frage

Wie wird eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen?

Kurzantwort

Reicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners für eine sofortige Begleichung der Forderung nicht aus, kann im Rahmen einer Stundung eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Der Schuldner verpflichtet sich, die Forderung durch regelmäßige Teilzahlungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums auszugleichen.


Erläuterung

Die Ratenzahlung ist eine besondere Form der Stundung. Dabei wird nicht die gesamte Forderung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgesetzt, sondern ihre Begleichung in mehreren aufeinanderfolgenden Teilbeträgen vereinbart.

Die Höhe der Raten richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners und soll einerseits dessen Leistungsfähigkeit berücksichtigen, andererseits aber auch eine möglichst zügige Tilgung der Forderung ermöglichen.

Die Vereinbarung enthält insbesondere

  • die Höhe der monatlichen Rate,
  • den ersten Zahlungstermin,
  • die jeweiligen Fälligkeitstermine,
  • die Dauer der Ratenzahlung,
  • den noch offenen Forderungsbetrag sowie
  • die Folgen bei Nichteinhaltung der Vereinbarung.

Verlauf der Ratenzahlung

Jeder Zahlungseingang wird unmittelbar in ULLA verbucht und auf die Forderung angerechnet.

Dadurch kann jederzeit nachvollzogen werden,

  • welche Raten bereits gezahlt wurden,
  • welcher Restbetrag noch offen ist,
  • ob Zahlungsrückstände bestehen und
  • ob die Vereinbarung ordnungsgemäß eingehalten wird.

Verzug mit Ratenzahlungen

Werden vereinbarte Raten nicht oder nicht vollständig gezahlt, ist zu prüfen, ob

  • die Ratenzahlungsvereinbarung angepasst,
  • die Stundung widerrufen oder
  • die Kosteneinziehung durch Vollstreckungsmaßnahmen fortgesetzt wird.

Die Entscheidung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.


Dokumentation in ULLA

ULLA dokumentiert die gesamte Ratenzahlungsvereinbarung einschließlich

  • Höhe der vereinbarten Raten,
  • Zahlungstermine,
  • Zahlungseingänge,
  • noch offenen Restforderungen,
  • Zahlungsrückständen sowie
  • weiterer Bearbeitungsschritte.

Auf dieser Grundlage können jederzeit der aktuelle Stand der Forderung und der Verlauf der Ratenzahlung nachvollzogen werden.


Hinweis

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ändert nichts am Bestand der Forderung. Sie regelt lediglich die Art und Weise ihrer Begleichung. Wird die Vereinbarung eingehalten, kann die Forderung ohne Vollstreckungsmaßnahmen vollständig realisiert werden. Werden die vereinbarten Raten dagegen nicht erbracht, ist über die Fortsetzung der Kosteneinziehung zu entscheiden.