0831 – Erstinformation an den Schuldner
Kategorie: Kosteneinziehung
Version: 1.0
Stand: 04.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Kosteneinziehung, Zahlungsaufforderung, Stundung, Ratenzahlung, Vollstreckungsandrohung, Schriftverkehr
Frage
Welche Funktion erfüllt die Erstinformation an den Schuldner?
Kurzantwort
Die Erstinformation bildet den Einstieg in die Kosteneinziehung. Über ein zentrales Formular können sämtliche Schreiben der ersten Bearbeitungsphase erstellt werden. Alle erforderlichen Daten werden automatisch aus den in ULLA gespeicherten Falldaten übernommen.
Erläuterung
Nach der Feststellung und Bezifferung einer Forderung erhält der Schuldner zunächst Gelegenheit, die Forderung freiwillig zu begleichen oder eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Hierzu stellt ULLA ein zentrales Formular zur Verfügung, aus dem die erforderlichen Schreiben der ersten Bearbeitungsphase erstellt werden.
Je nach Bearbeitungsstand können insbesondere folgende Schreiben erzeugt werden:
- allgemeine Information bei laufender Zahlung,
- Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf die Möglichkeit einer Stundung,
- Anforderung fehlender Unterlagen nach einem Stundungsantrag,
- Erinnerung an noch fehlende Unterlagen,
- Ablehnung eines Stundungsantrags,
- Bewilligung einer Stundung,
- Mitteilung über den Ablauf einer Stundung,
- Androhung der Zwangsvollstreckung.
Alle Schreiben werden automatisch aus den bereits gespeicherten Falldaten erstellt. Forderungshöhe, Titeldaten, Forderungszeitraum, bereits geleistete Zahlungen, offene Restforderung, Buchungskennzeichen sowie weitere erforderliche Angaben werden ohne erneute Dateneingabe übernommen.
Dadurch genügt es, den jeweiligen Bearbeitungsstand auszuwählen. ULLA erstellt anschließend das passende Schreiben mit den zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Falldaten.
Hinweis
Die Erstinformation folgt dem Grundprinzip von ULLA:
Einmal erfassen – mehrfach nutzen.
Alle Schreiben greifen auf denselben Datenbestand zu. Mehrfacheingaben werden vermieden, Übertragungsfehler reduziert und sämtliche Schreiben bleiben fachlich und rechnerisch konsistent. Dadurch wird die Kosteneinziehung übersichtlich, effizient und revisionssicher bearbeitet.