Dokument-Nr.: 0702
Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
Kategorie: Internationales Unterhaltsrecht
Version: 1.0
Stand: 03.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: AUG, Auslandsunterhaltsgesetz, Auslandsunterhalt, Bundesamt für Justiz, internationale Rechtshilfe
Frage
Welche Bedeutung hat das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen?
Kurzantwort
Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die Durchführung grenzüberschreitender Unterhaltsverfahren in Deutschland. Es ergänzt die internationalen und europäischen Rechtsvorschriften und bestimmt insbesondere die Zuständigkeiten, das Verfahren sowie die Aufgaben des Bundesamtes für Justiz als Zentrale Behörde.
Erläuterung
Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug können regelmäßig nicht allein nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches oder der jeweiligen Leistungsgesetze durchgesetzt werden.
Das Auslandsunterhaltsgesetz schafft hierfür die nationalen Verfahrensregelungen und setzt die internationalen Verpflichtungen Deutschlands in innerstaatliches Recht um.
Es regelt insbesondere,
- die Aufgaben der Zentralen Behörde,
- die Einleitung grenzüberschreitender Verfahren,
- die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden,
- die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltstitel sowie
- das gerichtliche Vorprüfungsverfahren.
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Das Auslandsunterhaltsgesetz ergänzt insbesondere
- die Europäische Unterhaltsverordnung,
- das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007,
- weitere internationale Übereinkommen sowie
- die materiell-rechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Gesetz begründet keine eigenen Unterhaltsansprüche, sondern regelt ausschließlich deren internationale Durchsetzung.
Bedeutung für öffentliche Stellen
Auch öffentliche Leistungsträger können das Verfahren nach dem Auslandsunterhaltsgesetz nutzen, soweit zivilrechtliche Unterhaltsansprüche auf sie übergegangen sind und die jeweiligen internationalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bedeutung für die Praxis
Bei Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug ist zunächst zu prüfen,
- ob internationale Rechtsvorschriften Anwendung finden,
- ob das Auslandsunterhaltsgesetz einschlägig ist und
- ob das Verfahren über das Bundesamt für Justiz einzuleiten ist.
ULLA-Praxishinweis
ULLA unterstützt die Bearbeitung von Auslandsfällen durch besondere Erfassungsmöglichkeiten, länderspezifischen Schriftverkehr, Rechtshilfeersuchen sowie die Dokumentation des Bearbeitungsverlaufs. Die Durchführung des internationalen Verfahrens richtet sich nach den Vorschriften des Auslandsunterhaltsgesetzes und den jeweils anwendbaren internationalen Rechtsgrundlagen.
Verwandte Wissenspunkte
- 0700 Auslandsunterhalt – Einführung
- 0701 Das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde
- 0703 Internationale Rechtsgrundlagen
- 0704 Antragstellung und Verfahrenseinleitung
- 0705 Besonderheiten einzelner Staaten
Grundsatz
Das Auslandsunterhaltsgesetz enthält keine materiell-rechtlichen Regelungen zum Unterhaltsanspruch. Es regelt ausschließlich das Verfahren zur grenzüberschreitenden Durchsetzung bestehender Unterhaltsansprüche.