Dokument-Nr.: 0700
Auslandsunterhalt – Einführung
Kategorie: Internationales Unterhaltsrecht
Version: 1.0
Stand: 03.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Auslandsunterhalt, AUG, Auslandsunterhaltsgesetz, Bundesamt für Justiz, Rechtshilfe, Auslandsfälle
Frage
Welche Besonderheiten gelten bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einer unterhaltspflichtigen Person mit Wohnsitz im Ausland?
Kurzantwort
Befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt der unterhaltspflichtigen Person im Ausland, gelten neben den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und den jeweiligen Leistungsgesetzen zahlreiche internationale und nationale Sonderregelungen.
Je nach Staat kommen insbesondere das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG), internationale Übereinkommen sowie europäische Rechtsvorschriften zur Anwendung.
Erläuterung
Auslandsfälle unterscheiden sich von Inlandssachverhalten insbesondere dadurch, dass
- Zustellungen im Ausland erfolgen,
- ausländische Behörden beteiligt sein können,
- internationale Zuständigkeiten zu beachten sind,
- besondere Vorschriften für die Anerkennung und Vollstreckung gelten und
- Rechtshilfeverfahren erforderlich sein können.
Die Bearbeitung richtet sich daher nicht ausschließlich nach dem deutschen Unterhaltsrecht.
Zuständige Stellen
Je nach Einzelfall können insbesondere beteiligt sein:
- das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde nach dem Auslandsunterhaltsgesetz,
- ausländische Zentralbehörden,
- ausländische Gerichte,
- ausländische Jugend- oder Sozialbehörden,
- deutsche Familiengerichte,
- weitere Vermittlungsstellen.
Welche Stelle zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Staat und den anzuwendenden internationalen Vorschriften.
Besonderheiten der Sachbearbeitung
Die Bearbeitung eines Auslandsfalles erfordert regelmäßig zusätzliche Maßnahmen.
Hierzu gehören insbesondere
- die Ermittlung der ausländischen Anschrift,
- internationale Zustellungen,
- Übersetzungen,
- Rechtshilfeersuchen,
- die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden,
- die Prüfung internationaler Zuständigkeiten.
Unterstützung durch ULLA
ULLA unterstützt die Bearbeitung von Auslandsfällen durch
- besondere Erfassungsmöglichkeiten für ausländische Anschriften,
- Kennzeichnung von Auslandsfällen,
- spezielle Auswertungen,
- länderspezifischen Schriftverkehr,
- vorbereitete Rechtshilfeersuchen,
- Bearbeitungshinweise zu internationalen Verfahren,
- Dokumentation des Bearbeitungsverlaufs in der e-Akte.
Die Durchführung des internationalen Verfahrens richtet sich nach den jeweils geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.
Bedeutung für die Praxis
Auslandsfälle gehören regelmäßig zu den anspruchsvollsten Verfahren der Unterhaltssachbearbeitung.
Eine frühzeitige Klärung der Zuständigkeiten sowie die Auswahl des richtigen internationalen Verfahrens sind entscheidend für eine erfolgreiche Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.
Verwandte Wissenspunkte
- 0701 Das Bundesamt für Justiz als Zentrale Behörde
- 0702 Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
- 0703 Internationale Zuständigkeit
- 0704 Rechtshilfeverfahren
- 0705 Besonderheiten der Zusammenarbeit mit Österreich