Dokument-Nr.: 0630
Anspruchsübergang nach § 33 SGB II
Kategorie: Besonderheiten des SGB II
Version: 1.0
Stand: 02.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: SGB II, § 33 SGB II, Anspruchsübergang, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Unterhaltsansprüche
Frage
Welche Besonderheiten gelten für den gesetzlichen Anspruchsübergang nach § 33 SGB II?
Kurzantwort
Der gesetzliche Anspruchsübergang nach § 33 SGB II weist gegenüber dem SGB XII und dem Unterhaltsvorschussgesetz zahlreiche Besonderheiten auf.
Neben den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sind insbesondere die sozialrechtlichen Regelungen über den gesetzlichen Forderungsübergang, den öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruch sowie die besonderen Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beachten.
Erläuterung
Die Grundlagen des Unterhaltsrechts ergeben sich auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das SGB II enthält jedoch eigenständige Regelungen, die ausschließlich für den gesetzlichen Anspruchsübergang im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende gelten.
Sie bestimmen insbesondere,
- unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsansprüche auf den Leistungsträger übergehen,
- in welchem Umfang ein Anspruchsübergang erfolgt,
- wann ein Anspruchsübergang ausgeschlossen oder beschränkt ist,
- welche Auskünfte vom Unterhaltspflichtigen verlangt werden können,
- sowie unter welchen Voraussetzungen übergegangene Unterhaltsansprüche geltend gemacht oder zur weiteren Durchsetzung rückübertragen werden können.
Der gesetzliche Anspruchsübergang nach § 33 SGB II dient der Umsetzung des Nachranggrundsatzes.
Leistungsfähige Unterhaltspflichtige sollen vorrangig zum Unterhalt herangezogen werden, bevor öffentliche Mittel dauerhaft in Anspruch genommen werden.
Die Vorschrift verbindet dabei das bürgerliche Unterhaltsrecht mit den besonderen Regelungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Aufbau dieses Themenbereichs
Die folgenden Wissensbausteine behandeln insbesondere:
- den gesetzlichen Anspruchsübergang nach § 33 Abs. 1 SGB II,
- den Umfang des Forderungsübergangs,
- die Ausschlussgründe des Anspruchsübergangs,
- den öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruch nach §§ 57 bis 60 SGB II,
- die Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche,
- die Rückübertragung übergegangener Unterhaltsansprüche (siehe Wissensblock 0800 ff.),
- die Titelumschreibung,
- wichtige Rechtsprechung,
- sowie die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
ULLA-Praxishinweis
Der gesetzliche Anspruchsübergang nach § 33 SGB II setzt neben fundierten Kenntnissen des bürgerlichen Unterhaltsrechts auch ein sicheres Verständnis der besonderen Regelungen des SGB II voraus.
Die einzelnen Themen bauen systematisch aufeinander auf und werden in den folgenden Wissensbausteinen ausführlich erläutert.