0692 – Schema - Der schlüssige Beschlussantrag beim Familiengericht

Kategorie: Gerichtliche Geltendmachung

Version: 1.0
Stand: 01.08.2026
Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Beschlussantrag, Familiengericht, Aktivlegitimation, Anspruchsübergang, Leistungsfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis, Beweismittel


Frage

Wie ist ein schlüssiger Beschlussantrag beim Familiengericht aufzubauen?


Kurzantwort

Ein erfolgreicher Beschlussantrag setzt die vollständige und nachvollziehbare Darstellung aller anspruchsbegründenden Tatsachen voraus. Das Familiengericht ermittelt diese Tatsachen nicht von Amts wegen. Der Antragsteller muss den Sachverhalt vollständig vortragen und die erforderlichen Beweismittel benennen.


Bearbeitungsschema

Abbildung 2: Aufbau eines schlüssigen Beschlussantrags beim Familiengericht

Aufbau eines schlüssigen Beschlussantrags beim Familiengericht


Erläuterung

Ein schlüssiger Beschlussantrag beantwortet für das Familiengericht systematisch alle entscheidungserheblichen Fragen.

Er sollte regelmäßig folgende Bestandteile enthalten:

  1. Beschlussantrag (Tenor)
  2. Aktivlegitimation des Antragstellers
  3. Anspruchsübergang
  4. Berechtigung der leistungsberechtigten Person
  5. Darstellung der Leistungsfähigkeit
  6. Berücksichtigung möglicher Einwendungen
  7. Rechtsschutzbedürfnis
  8. Beweismittel

Erst wenn sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen vollständig vorgetragen und erforderlichenfalls unter Beweis gestellt sind, ist der Beschlussantrag schlüssig.


Verwandte Wissenspunkte

  • 0090 Gerichtliche Geltendmachung
  • 0091 Gerichtliches Mahnverfahren
  • 0093 Muster eines Beschlussantrags beim Familiengericht

Grundsatz

Das Familiengericht ermittelt den Sachverhalt nicht für den Antragsteller. Jede anspruchsbegründende Tatsache ist vollständig vorzutragen und – soweit erforderlich – unter Beweis zu stellen. Nur ein schlüssiger Beschlussantrag ermöglicht eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs.