0692 – Schema - Der schlüssige Beschlussantrag beim Familiengericht
Kategorie: Gerichtliche Geltendmachung
Version: 1.0
Stand: 01.08.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Beschlussantrag, Familiengericht, Aktivlegitimation, Anspruchsübergang, Leistungsfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis, Beweismittel
Frage
Wie ist ein schlüssiger Beschlussantrag beim Familiengericht aufzubauen?
Kurzantwort
Ein erfolgreicher Beschlussantrag setzt die vollständige und nachvollziehbare Darstellung aller anspruchsbegründenden Tatsachen voraus. Das Familiengericht ermittelt diese Tatsachen nicht von Amts wegen. Der Antragsteller muss den Sachverhalt vollständig vortragen und die erforderlichen Beweismittel benennen.
Bearbeitungsschema
Abbildung 2: Aufbau eines schlüssigen Beschlussantrags beim Familiengericht

Erläuterung
Ein schlüssiger Beschlussantrag beantwortet für das Familiengericht systematisch alle entscheidungserheblichen Fragen.
Er sollte regelmäßig folgende Bestandteile enthalten:
- Beschlussantrag (Tenor)
- Aktivlegitimation des Antragstellers
- Anspruchsübergang
- Berechtigung der leistungsberechtigten Person
- Darstellung der Leistungsfähigkeit
- Berücksichtigung möglicher Einwendungen
- Rechtsschutzbedürfnis
- Beweismittel
Erst wenn sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen vollständig vorgetragen und erforderlichenfalls unter Beweis gestellt sind, ist der Beschlussantrag schlüssig.
Verwandte Wissenspunkte
- 0090 Gerichtliche Geltendmachung
- 0091 Gerichtliches Mahnverfahren
- 0093 Muster eines Beschlussantrags beim Familiengericht
Grundsatz
Das Familiengericht ermittelt den Sachverhalt nicht für den Antragsteller. Jede anspruchsbegründende Tatsache ist vollständig vorzutragen und – soweit erforderlich – unter Beweis zu stellen. Nur ein schlüssiger Beschlussantrag ermöglicht eine erfolgreiche gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs.