0567 – Überwachung der Unterhaltsforderung
Version: 1.0
Kategorie: Forderungsmanagement
Stand: 31.07.2026
Autor: Martin Gensert
Schlagwörter: Forderungsüberwachung, Zahlungskontrolle, Zahlungserinnerung, Mahnung, Buchungskonto, Ratenzahlung
Frage
Welche Aufgaben umfasst die Überwachung einer Unterhaltsforderung?
Kurzantwort
Mit der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs endet die Bearbeitung nicht. Sämtliche Forderungen sind fortlaufend zu überwachen. Hierzu gehören insbesondere die Kontrolle der Zahlungseingänge, die Überwachung vereinbarter Ratenzahlungen sowie ein zeitnahes Reagieren auf ausbleibende Zahlungen.
Erläuterung
Die erfolgreiche Durchsetzung einer Unterhaltsforderung setzt eine konsequente Forderungsüberwachung voraus.
Nach Erstellung des Buchungskontos ist regelmäßig zu prüfen,
- ob Zahlungen eingegangen sind,
- ob diese richtig verbucht wurden,
- ob das zutreffende Buchungszeichen verwendet wurde,
- ob laufende Unterhaltsforderungen erfüllt werden und
- ob vereinbarte Ratenzahlungen ordnungsgemäß eingehalten werden.
Nicht jede ausbleibende Zahlung bedeutet, dass die unterhaltspflichtige Person ihrer Verpflichtung nicht nachkommen will. Häufig beruhen Zahlungsdifferenzen auf fehlerhaften Buchungsangaben oder verzögerten Verbuchungen durch die Kasse.
Vor weiteren Maßnahmen sollte deshalb zunächst geprüft werden, ob die Zahlung möglicherweise bereits erfolgt ist.
Zahlungserinnerung
Bleibt eine Zahlung aus, sollte zeitnah eine Zahlungserinnerung versandt werden.
Sie dient in erster Linie der Klärung des Sachverhalts und gibt der unterhaltspflichtigen Person Gelegenheit,
- auf bereits geleistete Zahlungen hinzuweisen,
- fehlerhafte Buchungen aufzuklären,
- Zahlungsschwierigkeiten mitzuteilen oder
- eine einvernehmliche Lösung vorzuschlagen.
Die Zahlungserinnerung ist daher nicht nur Mahnung, sondern zugleich Angebot zur außergerichtlichen Klärung.
Weitere Bearbeitung
Bleibt auch die Zahlungserinnerung ohne Erfolg, ist der Sachverhalt erneut zu prüfen.
Hierbei ist insbesondere festzustellen,
- ob Einwendungen vorgebracht wurden,
- ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben,
- ob die Forderung weiterhin besteht und
- welche weiteren Maßnahmen rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.
Die Einleitung weiterer Schritte setzt stets eine erneute Prüfung des Einzelfalles voraus.
Praxishinweise
Die Forderungsüberwachung sollte zeitnah erfolgen.
Wer mehrere Monate nach Ausbleiben einer Zahlung erstmals reagiert, verliert regelmäßig an Glaubwürdigkeit und erschwert eine erfolgreiche außergerichtliche Durchsetzung.
Eine konsequente Überwachung zeigt dagegen, dass die Unterhaltsforderung ernsthaft verfolgt wird und erhöht häufig die Bereitschaft zur freiwilligen Zahlung.
Grundsatz
Eine Unterhaltsforderung wird nicht allein durch ihre Geltendmachung realisiert. Erst die konsequente Überwachung der Zahlungseingänge gewährleistet ihre erfolgreiche außergerichtliche Durchsetzung.