Dokument 0252

Titelumschreibung nach § 727 ZPO

Kategorie: Titelumschreibung

Version: 1.1

Stand: 29.07.2026

Autor: Martin Gensert

Schlagwörter: Titelumschreibung, Rechtsnachfolge, § 727 ZPO, Vollstreckung, Anspruchsübergang, Teilausfertigung


Frage

Welche Bedeutung hat die Titelumschreibung nach § 727 ZPO?


Kurzantwort

Die Titelumschreibung nach § 727 ZPO dient ausschließlich dazu, dem Leistungsträger die Vollstreckung der kraft Gesetzes übergegangenen Unterhaltsansprüche zu ermöglichen. Der gesetzliche Anspruchsübergang allein berechtigt noch nicht zur Zwangsvollstreckung aus einem bestehenden Unterhaltstitel.


Erläuterung

Gehen Unterhaltsansprüche nach den Vorschriften des SGB II, SGB XII oder des Unterhaltsvorschussgesetzes kraft Gesetzes auf einen Leistungsträger über, ändert sich dadurch zunächst nur die materielle Forderungsinhaberschaft.

Der bestehende Unterhaltstitel lautet jedoch weiterhin auf die ursprünglich berechtigte Person.

Damit der Leistungsträger aus diesem Titel selbst die Zwangsvollstreckung betreiben kann, ist eine vollstreckbare Teilausfertigung nach § 727 ZPO erforderlich.

Die Titelumschreibung begründet keinen neuen Anspruch. Sie weist lediglich die Rechtsnachfolge nach und schafft die vollstreckungsrechtliche Grundlage für die Durchsetzung der bereits übergegangenen Forderungen.


Voraussetzungen

Eine Titelumschreibung setzt insbesondere voraus:

  • einen bestehenden vollstreckbaren Unterhaltstitel,
  • einen gesetzlichen Anspruchsübergang,
  • den Nachweis der Rechtsnachfolge,
  • die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 727 ZPO.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist vor der Antragstellung sorgfältig zu prüfen.


Bedeutung für die Praxis

Der gesetzliche Anspruchsübergang und die Titelumschreibung sind zwei rechtlich voneinander unabhängige Vorgänge.

Der Anspruch geht kraft Gesetzes auf den Leistungsträger über.

Die Berechtigung zur Zwangsvollstreckung entsteht jedoch erst nach Erteilung der vollstreckbaren Teilausfertigung.

Die Titelumschreibung erfasst ausschließlich die bereits auf den Leistungsträger übergegangenen Forderungen. Für später übergehende Unterhaltsansprüche kann gegebenenfalls eine erneute Titelumschreibung erforderlich werden.


Unterstützung durch ULLA

ULLA unterstützt die Sachbearbeitung bei der Vorbereitung der Titelumschreibung durch

  • die Prüfung der Voraussetzungen,
  • die Ermittlung der übergegangenen Forderungen,
  • die Erstellung der Leistungsaufstellungen,
  • die Vorbereitung der internen Verfügung,
  • die Erstellung des Antrags auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung,
  • die Dokumentation sämtlicher Bearbeitungsschritte.

Schriftverkehr

Die zu diesem Verfahren gehörenden Musterschreiben und Formulare finden Sie im Abschnitt 5500 – Schriftverkehr zur Titelumschreibung der Wissensdatenbank.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Verfügung zur Vorbereitung der Titelumschreibung,
  • Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung,
  • Leistungsaufstellung,
  • Informationsschreiben an die Verfahrensbeteiligten,
  • Erinnerungsschreiben an das Gericht.

Hinweis

Die Titelumschreibung ersetzt nicht die Prüfung des Anspruchsübergangs. Sie ist vielmehr die vollstreckungsrechtliche Folge eines bereits eingetretenen gesetzlichen Forderungsübergangs und schafft die Voraussetzung dafür, dass der Leistungsträger die übergegangenen Unterhaltsansprüche im eigenen Namen durchsetzen kann.


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